Rechtsprechung
   BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • linnenkamp39.de

    125/96 Eigentümerversammlung, Nichtöffentlichkeit, Vertretungsberechtigung, Beistand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zum Ausschluß eines Rechtsbeistandes - Vorbeugender Ausschluß eines Rechtsbeistandes von der Eigentümerversammlung - Anfechtung eines Ersetzungsbeschlusses

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - II 54/95
  • LG Regensburg - 7 T 302/96
  • BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02  

    Wohnungseigentum - Rechtsanwalt in Wohnungseigentümerversammlung

    a) Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich (allgemeine Meinung; BGHZ 121, 236; BayObLG WuM 1997, 568/569; Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rn. 14).

    Zerstrittenheit der Wohnungseigentümer untereinander reicht, auch wenn sie im Zusammenhang mit einem der Beratungsgegenstände steht, nicht aus (BayObLG WuM 1997, 568/570).

    (4) Nach der Rechtsprechung des Senats (WuM 1997, 568 und herrschende Meinung, siehe Wangemann/Drasdo Rn. 165) sind Geschäftsordnungsbeschlüsse nicht anfechtbar.

  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 139/97  

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Genehmigung zur Nutzung von Wohnraum als

    Der Antragsteller zu 1) durfte daher nur dann einen Rechtsanwalt zu der Versammlung vom 18.7.1996 hinzuziehen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hatte (vgl. BGHZ 121, 236/241 f; BayObLG WuM 1997, 568/569 f).
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