Rechtsprechung
| BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- linnenkamp39.de
125/96 Eigentümerversammlung, Nichtöffentlichkeit, Vertretungsberechtigung, Beistand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zum Ausschluß eines Rechtsbeistandes - Vorbeugender Ausschluß eines Rechtsbeistandes von der Eigentümerversammlung - Anfechtung eines Ersetzungsbeschlusses
Verfahrensgang
- AG Regensburg - II 54/95
- LG Regensburg - 7 T 302/96
- BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
Wohnungseigentum - Rechtsanwalt in Wohnungseigentümerversammlung
a) Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich (allgemeine Meinung; BGHZ 121, 236; BayObLG WuM 1997, 568/569;… Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rn. 14).Zerstrittenheit der Wohnungseigentümer untereinander reicht, auch wenn sie im Zusammenhang mit einem der Beratungsgegenstände steht, nicht aus (BayObLG WuM 1997, 568/570).
(4) Nach der Rechtsprechung des Senats (WuM 1997, 568 und herrschende Meinung, siehe Wangemann/Drasdo Rn. 165) sind Geschäftsordnungsbeschlüsse nicht anfechtbar.
- BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 139/97
Voraussetzungen für den Widerruf einer Genehmigung zur Nutzung von Wohnraum als …
Der Antragsteller zu 1) durfte daher nur dann einen Rechtsanwalt zu der Versammlung vom 18.7.1996 hinzuziehen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hatte (vgl. BGHZ 121, 236/241 f; BayObLG WuM 1997, 568/569 f).
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