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BayObLG, 11.03.1997 - 1Z BR 212/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung des Umgangs wegen Nichteinhaltung einer Umgangsvereinbarung; Rechtfertigung des Entzugs wenn der Umgang des nichtehelichen Kindes mit seinem Vater dem Kindeswohl dient; Durchsetzung des Umgangsrechts ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1711, § 1666
Regelung des Vormundschaftsgerichts zum Umgang des nichtehelichen Kindes mit dem Vater - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freising, 09.02.1996 - X 283/94
- LG Landshut, 16.07.1996 - 60 T 1039/96
- BayObLG, 11.03.1997 - 1Z BR 212/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 1108
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 08.12.1994 - 1Z BR 147/94
Entziehung elterlicher Rechte bei Gefährdung des Kindeswohls
Auszug aus BayObLG, 11.03.1997 - 1Z BR 212/96
(3) Es fehlen ferner im Sinne des § 1666 BGB ausreichende Feststellungen dafür, daß die vom Vormundschaftsgericht angeordnete und vom Landgericht gebilligte Maßnahme geeignet ist, die Situation des Kindes objektiv zu verbessern (BayObLG FamRZ 1995, 948 ;… Staudinger/Coester BGB 12. Aufl. Rn. 135, MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. Rn. 49, jeweils zu § 1666). - BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88
Sorgerecht für nichteheliche Kinder
Auszug aus BayObLG, 11.03.1997 - 1Z BR 212/96
Es muß daher der besondere Schutz beachtet werden, unter dem die Familie, und zwar auch in Form der Beziehung zwischen der alleinerziehenden Mutter und ihrem Kind, nach Art. 6 GG steht (BVerfG NJW 1968, 2233 und NJW 1991, 1944 ). - BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BayObLG, 11.03.1997 - 1Z BR 212/96
Es muß daher der besondere Schutz beachtet werden, unter dem die Familie, und zwar auch in Form der Beziehung zwischen der alleinerziehenden Mutter und ihrem Kind, nach Art. 6 GG steht (BVerfG NJW 1968, 2233 und NJW 1991, 1944 ).
- OLG Frankfurt, 02.04.2019 - 1 UF 247/17
Ermächtigungsgrundlage für Kontaktverbot
Geht es um den Umgang mit dem Elternteil, der mit dem Kind nicht zusammenlebt, so enthält § 1684 Abs. 3, 4 BGB vorrangige Regelungen und Entscheidungsbefugnisse des Familiengerichts zur Abwehr von Kindeswohlschädigungen durch Umgang (Staudinger/Coester, BGB, 2016, § 1666 BGB Rn.145; OLG Frankfurt, ZKJ 2013, 298 zitiert nach juris Rn.15, vgl. auch zu § 1711 BGB a.F.: BayObLG FamRZ 1997, 1108 zitiert nach juris Rn.10). - BayObLG, 26.02.1998 - 1Z BR 198/97
Entziehung des Personensorgerechts für ein Kleinkind
Ein solcher Eingriff ist im vorliegenden Fall weder verhältnismäßig noch geeignet, die Situation des Kindes objektiv zu verbessern (BGH NJW-RR 1986, 1264/1265; BayObLG FamRZ 1995, 948 und FamRZ 1997, 1108 ;… MünchKomm/Hinz Rn. 49, Staudinger/Coester BGB 12. Aufl. Rn. 135, jeweils zu § 1666).Als milderes Mittel war grundsätzlich die Androhung und Verhängung von Zwangsgeld (§ 33 Abs. 1 FGG ) in Betracht zu ziehen (BayObLG FamRZ 1997, 1108 ).