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   BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98   

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https://dejure.org/1998,5111
BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98 (https://dejure.org/1998,5111)
BayObLG, Entscheidung vom 11.11.1998 - 1Z BR 153/98 (https://dejure.org/1998,5111)
BayObLG, Entscheidung vom 11. November 1998 - 1Z BR 153/98 (https://dejure.org/1998,5111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrecht; Vorliegen einer Gefährdung des Kindeswohls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; FGG § 25, § 50a
    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 318
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98
    Davon abgesehen darf die Kammer das Ergebnis der Anhörung in seinem objektiven Ertrag, den persönlichen Eindruck des beauftragten Richters wie den eines Dritten verwerten (BGH NJW 1985, 1702/1705).
  • BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94

    Vormundschaftsgerichtliche Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98
    Die dem Kind drohende Gefahr muß so beschaffen sein, daß nicht bis zur Beendigung der notwendigen Ermittlungen zugewartet werden kann, sondern auf der Grundlage vorläufiger Ergebnisse sofort eingegriffen werden muß (BayObLG aaO sowie NJW-RR 1995, 326/327; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rn. 28 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.04.1989 - BReg. 1a Z 8/89

    Personensorge ; Vermögen ; Mündel; Entlassung; Vormund; Anhörungsvorschriften;

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98
    Im Verfahren der vorläufigen Anordnung muß das Beschwerdegericht diese Anhörung selbst durchführen, wenn sie, wie hier, in erster Instanz vor dem Vormundschaftsgericht unterblieben ist und die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die Anhörung entfallen kann (§ 50a Abs. 3 Satz 1 FGG ), nicht gegeben sind (BayObLG FamRZ 1989, 1340/1341 und 1995, 500/501; vgl. auch BayObLGZ 1980, 202/206 und 215/220).
  • BayObLG, 26.02.1992 - 1Z BR 10/92

    Kindesmissbrauch; Beeinträchtigung; Kindeswohl; Einschreiten; Rechtfertigung;

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98
    a) Zutreffend geht das Landgericht zunächst davon aus, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch im Wege der vorläufigen Anordnung ergehen können (BayObLG NJW 1992, 1971/1972; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1666 Rn. 24).
  • BayObLG, 13.05.1987 - BReg. 1 Z 57/86
    Auszug aus BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98
    Das gilt insbesondere, wenn das Landgericht den Anzuhörenden in seiner Entscheidung nur aufgrund solcher Tatsachen beurteilt, die auch im übrigen den Akten entnommen werden können (BayObLGZ 1987, 141/146).
  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98
    b) Im Rechtsbeschwerdeverfahren sind nur die tatsächlichen Feststellungen und die tatsächliche Würdigung des Landgerichts auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. näher BayObLGZ 1990, 63/65 f. und 1991, 17/20; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 42).
  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 3 Z 156/86

    Persönliche Anhörung; Beschwerdegericht; Richter; Persönlicher Eindruck;

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98
    Kommt es hingegen auf den unmittelbaren persönlichen Eindruck an, d.h. darauf, daß das Gericht ein klares und umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Betroffenen gewinnt (vgl. BayObLGZ 1986, 524/528), muß die persönliche Anhörung vor der gesamten Kammer wiederholt werden (BGH aaO).
  • BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 1 Z 39/91

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Maßnahmen; Trennung; Kind; Eltern

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98
    Nach diesen Vorschriften ist die weitere Beschwerde der Mutter gegen den Beschluß des Landgerichts vom 11.9.1998 zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 90 ).
  • BayObLG, 08.07.1994 - BReg. 1 Z BR 9/94

    Rechtmäßigkeit der Gestattung von Zwangsmaßnahmen gegenüber den Eltern zum

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98
    Im Verfahren der vorläufigen Anordnung muß das Beschwerdegericht diese Anhörung selbst durchführen, wenn sie, wie hier, in erster Instanz vor dem Vormundschaftsgericht unterblieben ist und die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die Anhörung entfallen kann (§ 50a Abs. 3 Satz 1 FGG ), nicht gegeben sind (BayObLG FamRZ 1989, 1340/1341 und 1995, 500/501; vgl. auch BayObLGZ 1980, 202/206 und 215/220).
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98
    Gegen den erwähnten Beschluß ist im Hinblick auf § 14 FGG i.V.m. § 567 Abs. 3 ZPO eine Beschwerde nicht gegeben (BayObLGZ 1991, 414).
  • BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88

    Entziehung des Rechts der elterlichen Sorge

  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

  • BayObLG, 15.07.1980 - BReg. 1 Z 54/80
  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

    Aus den zur Verfügung stehenden Abwehrmaßnahmen hat der Tatrichter eine seinem Ermessen unterliegende Auswahl zu treffen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 - FamRZ 2005, 344, 347; BayObLG FamRZ 1999, 318, 319; MünchKommBGB/Olzen 6. Aufl. § 1666 Rn. 152; Staudinger/Coester BGB [2016] § 1666 Rn. 206).
  • OLG Köln, 30.09.2003 - 4 UF 158/03

    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Begriff der Gefährdung des

    § 1666 Abs. 2 BGB räumt dem Gericht hinsichtlich der zu treffenden Maßnahme ein Auswahlermessen ein (vgl. Bayrisches ObLG FamRZ 1999, 318, 320).
  • OLG Köln, 07.07.2003 - 4 UF 70/03

    Teilweiser Entzug der elterlichen Sorge

    § 1666 Abs. 2 BGB räumt dem Gericht hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen ein Auswahlermessen ein (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 318, 320).
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