Rechtsprechung
   BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1993, 460
  • FamRZ 1992, 1222
  • Rpfleger 1992, 435



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01  

    Wohnsitz des Erblassers

    Der Wohnsitz der Erblasserin in Duisburg war demnach zum Zeitpunkt des Erbfalles mit ihrem Willen bzw. dem maßgeblichen Willen der aufenthaltsbestimmungsberechtigten Betreuerin (§§ 1896, 1902 BGB; BayObLG NJW-RR 1993, 460) aufgehoben, § 7 Abs. 3 BGB.
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2009 - 3 Sa 1/09  
    Hierfür spricht, dass zwar möglicherweise nach dem Willen der Erblasserin bzw. dem maßgeblichen Willen des aufenthaltsbestimmungsberechtigten Betreuers (§§ 1896, 1902 BGB; BayObLG NJW-RR 1993, 460) davon ausgegangen werden kann, dass der Wohnsitz Köln aufgehoben werden sollte, § 7 Abs. 3 BGB, anderseits Maßnahmen zur Aufhebung dieser Wohnung offenbar noch nicht in die Wege geleitet worden sind.
  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z AR 35/96  

    BGB § 7, § 8, § 11; FGG § 5, § 36, § 43

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  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 1 UFH 12/99  
    Zwar bezieht sich das Amtsgericht Frankfurt für seine Auffassung auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.05.1992 (Rechtspfleger 1992, 435 = NJW-RR 1993, 460), in der das Gericht unter Aufgabe seiner früheren dazu vertretenen Rechtsauffassung (Rechtspfleger 1990, 647) entschieden hat, daß ein Betreuer, dessen Wirkungskreis lediglich die Aufenthaltsbestimmung umfaßt, gleichwohl wirksam einen Wohnsitz des Betreuten begründen und verändern kann.
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