Rechtsprechung
| BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 19/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 181; GBO §§ 20, 25, 29, 53 Abs. 1, § 71 ZPO § 269 Abs. 3
Keine Ablehnung der Grundbucheintragung bei bloßen Zweifeln an der Wirksamkeit der Einigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung der Wirksamkeit der Einigung nach § 20 GBO - Beschwerde gegen Eintragung eines Widerspruchs aufgrund einer einstweiligen Verfügung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien - Grundbuchverfahren: Welche Beweismittel sind zulässig?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Umfang der Prüfungspflicht
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2002 - 13 T 10462/01
- LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2002 - 13 T 10465/01
- LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2002 - 13 T 10466/01
- LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2002 - 13 T 8239/01
- LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2002 - 13 T 8240/01
- LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2002 - 13 T 8241/01
- LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2002 - 13 T 8285/02
- LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2002 - 13 T 8286/02
- LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2002 - 13 T 8287/02
- BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 19/03
Zeitschriftenfundstellen
- FGPrax 2004, 209
- Rpfleger 2004, 563
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 20/07
Immobilien - Antrag zur Grundbuchänderung in fremdem Namen
Da hier alle Eintragungsvoraussetzungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden müssen, ist dem Grundbuchamt und dem ihm im Rechtsmittelzug übergeordneten Tatrichter des Landgerichts vielmehr eine solche Beweisaufnahme verwehrt (vgl. BayObLG FGPrax 2004, 209). - LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05
Wohnungseigentum - Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl
Nach der neuen Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2002, 3704; so auch BayObLG FGPrax 2004, 209) erfasst § 25 Abs. 5 WEG als Ausnahmevorschrift nur bestimmte Fälle der Interessenkollision.Mit dem BayObLG (BayObLG FGPrax 2004, 209, aA noch BayObLGZ 1974, 269, 273) ist davon auszugehen, dass ein erhebliches privates Interesse für einen Wohnungseigentümer, der Bauträger ist und gegen den Gewährleistungsrechte in Betracht kommen oder für einen Verwalter, gegen dessen Entlastung Einwendungen vorgebracht werden, geradezu typisch ist.
- OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 460/04
Übertragung eines Grundstücks durch den Nacherben ohne Voreintragung des Vorerben
Der Umstand, dass das Landgericht den Zeugenbeweis in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise erhoben hat, führt zugleich dazu, dass das Beweisergebnis im Grundbucheintragungsverfahren nicht verwertet werden darf (KG Rpfleger 1968, 224, 225; BayObLG FGPrax 2004, 209).
- BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 215/04
Grundbuchrecht - Eigentumsumschreibung durch Testamentsvollstrecker
Der Senat hat für den Vollmachtsmissbrauch und das Selbstkontrahieren bereits entschieden, dass hierbei nur die im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismittel herangezogen werden können, insbesondere dass ein Zeugenbeweis nicht zulässig ist (vgl. BayObLGZ 2004, 118/121). - OLG Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Wx 66/11
Antragsberechtigung hinsichtlich der Berichtigung des Grundbuchs gem. § 22 …
Ob etwa eine Ausnahme vom Verbot des Selbstkontrahierens oder ein Fall des Vollmachtsmissbrauchs vorliegt, hat das Grundbuchamt im Rahmen des § 20 GBO zwar zu prüfen (BayObLG Rpfleger 1993, 441, 442; Rpfleger 2004, 563; KG NJW-RR 1999, 168), ist dabei aber auf die im Eintragungsverfahren zulässigen Beweismittel beschränkt. - OLG Brandenburg, 23.04.2012 - 5 Wx 112/11
Antragsberechtigung hinsichtlich der Berichtigung des Grundbuchs gem. § 22 …
Ob etwa eine Ausnahme vom Verbot des Selbstkontrahierens oder ein Fall des Missbrauchs der Vertretungsmacht vorliegt, hat das Grundbuchamt im Rahmen des § 20 GBO zwar zu prüfen (BayObLG Rpfleger 2004, 563; Rpfleger 1993, 441, 442; KG NJW-RR 1999, 168), ist dabei aber auf die im Eintragungsverfahren zulässigen Beweismittel beschränkt. - OLG Brandenburg, 23.04.2012 - 5 Wx 104/11 Ob etwa eine Ausnahme vom Verbot des Selbstkontrahierens oder ein Fall des Missbrauchs der Vertretungsmacht vorliegt, hat das Grundbuchamt im Rahmen des § 20 GBO zwar zu prüfen (BayObLG Rpfleger 2004, 563; Rpfleger 1993, 441, 442; KG NJW-RR 1999, 168), ist dabei aber auf die im Eintragungsverfahren zulässigen Beweismittel beschränkt.
- OLG Brandenburg, 23.04.2012 - 5 Wx 127/11 Ob etwa eine Ausnahme vom Verbot des Selbstkontrahierens oder ein Fall des Vollmachtsmissbrauchs vorliegt, hat das Grundbuchamt im Rahmen des § 20 GBO zwar zu prüfen (BayObLG Rpfleger 1993, 441, 442; Rpfleger 2004, 563; KG NJW-RR 1999, 168), ist dabei aber auf die im Eintragungsverfahren zulässigen Beweismittel beschränkt.
- OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 5 Wx 119/11
GBO §§ 20, 22, 29; BGB § 894; EGBGB Art. 233
Ob etwa eine Ausnahme vom Verbot des Selbstkontrahierens oder ein Fall des Missbrauchs der Vertretungsmacht vorliegt, hat das Grundbuchamt im Rahmen des § 20 GBO zwar zu prüfen (BayObLG Rpfleger 2004, 563; Rpfleger 1993, 441, 442; KG NJW-RR 1999, 168), ist dabei aber auf die im Eintragungsverfahren zulässigen Beweismittel beschränkt. - OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 31/10
Grundbuchverfahren: Prüfungsumfang bei Übertragung eines Grundstücks durch den …
Ein Missbrauch des Testamentsvollstreckers wäre nur berücksichtigungsfähig, wenn dies mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismitteln nachgewiesen wäre (…BayObLG aaO.; ferner BayObLGZ 2004, 118/121).
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