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   BayObLG, 12.06.1992 - 1Z BR 20/92   

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https://dejure.org/1992,6531
BayObLG, 12.06.1992 - 1Z BR 20/92 (https://dejure.org/1992,6531)
BayObLG, Entscheidung vom 12.06.1992 - 1Z BR 20/92 (https://dejure.org/1992,6531)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juni 1992 - 1Z BR 20/92 (https://dejure.org/1992,6531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts; Anforderungen an den Nachweis des Scheiterns der Ehe; Bereitschaft zur Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Verzicht auf Scheidung allein aus wirtschaftlichen Gründen; Anforderungen an die Entscheidungsgründe ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1349
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 13.12.1926 - IV 520/26

    Eigenhändiges Testament

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1992 - 1Z BR 20/92
    gewolltes Testament darstellt (RGZ 115, 111/114; BayObLGZ.
  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 88/89

    Ausschluß des Ehegattenerbrechts

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1992 - 1Z BR 20/92
    Zutreffend hat es zunächst die formellen Voraussetzungen des § 1933 Satz 1 BGB bejaht; denn der Scheidungsantrag des Erblassers (§ 622 ZPO ) war der Beteiligten zu.4 vor seinem Tod wirksam zugestellt worden (§§ 608, 622 Abs. 3 , § 253 Abs. 1 ZPO ), wodurch gemäß § 261 Abs. 1 ZPO die Rechtshängigkeit der Scheidungssache begründet worden ist (vgl. BGHZ 111, 329/330 f.; BayObLGZ 1990, 20/22; Palandt/Edehhofer BGB 51. Aufl. § 1933 Rn. 2).
  • BayObLG, 27.12.1988 - BReg. 1a Z 41/88

    Hinweispflicht; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1992 - 1Z BR 20/92
    unerwartete Wendung gibt (BayObLGZ 1988, 422/424 m.w.NachW.).
  • BayObLG, 31.01.1990 - BReg. 1a Z 24/89

    Ausschluß des gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten nach Zustellung

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1992 - 1Z BR 20/92
    Zutreffend hat es zunächst die formellen Voraussetzungen des § 1933 Satz 1 BGB bejaht; denn der Scheidungsantrag des Erblassers (§ 622 ZPO ) war der Beteiligten zu.4 vor seinem Tod wirksam zugestellt worden (§§ 608, 622 Abs. 3 , § 253 Abs. 1 ZPO ), wodurch gemäß § 261 Abs. 1 ZPO die Rechtshängigkeit der Scheidungssache begründet worden ist (vgl. BGHZ 111, 329/330 f.; BayObLGZ 1990, 20/22; Palandt/Edehhofer BGB 51. Aufl. § 1933 Rn. 2).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 1a Z 19/89

    Form; Beweisaufnahme; Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zweck; Bedeutung;

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1992 - 1Z BR 20/92
    gegeben werden müßte (vgl. BayObLGZ 1990, 177/179 f.),.
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 12.06.1992 - 1Z BR 20/92
    erteilten Erbscheins statthafte (vgl. BayObLGZ 1982, 236/239).
  • BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99

    Tod des Testamentsvollstreckers

    Die Verpflichtung des Landgerichts, seine Entscheidung mit Gründen zu versehen (§ 25 FGG), gebietet nicht, auf alle möglicherweise in Betracht kommenden tatsächlichen oder rechtlichen Umstände ausdrücklich einzugehen (BayObLG FamRZ 1992, 1349/1350; 1994, 324/325).
  • OLG Hamm, 28.05.2014 - 11 U 105/13

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten bei laufendem Scheidungsverfahren

    Er muss daher, wenn es - wie hier - um die Feststellung der (fiktiven) tatrichterlichen Prognose gem. § 1565 Abs. 1 S. 2 BGB zum Todeszeitpunkt geht, beweisen, dass im Zeitpunkt des Erbfalls keine Versöhnungsbereitschaft der Eheleute bestand (Palandt-Weidlich, BGB 73. Auflage 2014, § 1933 Rn. 9 unter Hinweis auf: BayObLG FamRZ 1992, 1349 sowie BGH, NJW 1995, 1082).
  • OLG Stuttgart, 07.04.1997 - 8 W 740/96

    Feststellungslast für die Auflösung eines Verlöbnisses

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