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   BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04   

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https://dejure.org/2004,5673
BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04 (https://dejure.org/2004,5673)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.2004 - 1Z BR 71/04 (https://dejure.org/2004,5673)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 1Z BR 71/04 (https://dejure.org/2004,5673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1748 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1748 Abs. 1
    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in Adoption seines Kindes durch Stiefvater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption des Kindes durch den Stiefvater; Folgen einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung durch die Bezeichnung einer nicht fristgebundenen Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel; Notwendigkeit der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 541
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 81/88

    Entführung der eigenen Kinder durch den Vater als eine die Ersetzung der

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    Eine Straftat gegenüber Dritten kann eine Pflichtwidrigkeit gegenüber dem Kind nur darstellen, wenn damit konkrete Auswirkungen auf das Kind verbunden sind (BayObLG NJW-RR 1990, 776/777; BayObLGZ 1978, 105, 109; Staudinger/Frank BGB § 1748 Rn. 20).
  • BVerfG, 20.01.1987 - 1 BvR 735/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Ersetzung der Einwilligung zur Kindesannahme

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    Die Entscheidung über die Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Adoption erfordert deshalb eine strikte Orientierung am Erfordernis eines besonders schweren, vollständigen Versagens dieses Elternteils in seiner Verantwortung gegenüber dem Kind (vgl. BVerfG FamRZ 1988, 807; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1748 Rn. 1).
  • BayObLG, 09.01.2002 - 1Z BR 30/01

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption seines Kindes -

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    Steht ihm - wie hier - die elterliche Sorge nicht zu, können nur noch die verbleibenden Pflichten verletzt werden, nämlich die Unterhaltspflicht und die sich aus dem Umgangsrecht des Kindes und der Eltern ergebenden Pflichten (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1142/1143f).
  • BGH, 27.02.1980 - IV ZB 167/79

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Adoption durch den Stiefvater

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    Das minderjährige, noch nicht 14 Jahre alte Kind wurde insoweit von seiner allein sorgeberechtigten Mutter vertreten (vgl. § 1746 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB; BGH NJW 1980, 1746; BayObLG FamRZ 1981, 93).
  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    b) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Annahme als Kind gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB der Einwilligung eines Elternteils auch dann bedarf, wenn diesem, wie hier, die elterliche Sorge nicht zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348/1349).
  • BayObLG, 10.09.2003 - 1Z BR 36/03

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung zur Adoption

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er zu dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt pflegt, wenn ihn das Kind und sein Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (vgl. BayObLGZ 2003, 232/236 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.03.1998 - 1Z BR 31/98

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Vaters in eine Annahme

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    In der Nichtzahlung des Kindesunterhalts über einen langen Zeitraum kann nur dann eine gröbliche Pflichtverletzung gesehen werden, wenn sie von erschwerenden Umständen begleitet wird, etwa weil das Kind infolge der Nichtleistung Not leidet (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 55; NJWE-FER 1998, 173).
  • BayObLG, 05.05.1978 - BReg. 1 Z 18/78
    Auszug aus BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04
    Eine Straftat gegenüber Dritten kann eine Pflichtwidrigkeit gegenüber dem Kind nur darstellen, wenn damit konkrete Auswirkungen auf das Kind verbunden sind (BayObLG NJW-RR 1990, 776/777; BayObLGZ 1978, 105, 109; Staudinger/Frank BGB § 1748 Rn. 20).
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