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   BayObLG, 13.06.2003 - 1Z BR 24/03   

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https://dejure.org/2003,13656
BayObLG, 13.06.2003 - 1Z BR 24/03 (https://dejure.org/2003,13656)
BayObLG, Entscheidung vom 13.06.2003 - 1Z BR 24/03 (https://dejure.org/2003,13656)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juni 2003 - 1Z BR 24/03 (https://dejure.org/2003,13656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1886; ; FGG § 59 Abs. 1; ; FGG § 59 Abs. 3; ; FGG § 60 Abs. 1 Nr. 3; ; FGG § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung eines Vormunds und Anfechtbarkeit der Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassung des Vormunds bei Gefährdung des Interesses des Mündels; Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit einer Schädigung des Mündels; Wahl des geeigneten Mittels nach Grad der Gefährdung und bedrohtem Gut durch das Gericht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 22.12.1987 - BReg. 3 Z 176/87
    Auszug aus BayObLG, 13.06.2003 - 1Z BR 24/03
    Ein Verschulden des Vormunds ist nicht Voraussetzung für seine Entlassung; es genügt vielmehr die objektive Gefährdung der Interessen des Mündels, die schon dann vorliegt, wenn eine Schädigung möglich oder mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 874/875; 1990, 2051206; 1991, 1353/1354).

    Die Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht hat sich darauf zu erstrecken, ob auf Grund der getroffenen Feststellungen das Landgericht eine zumindest mögliche Gefährdung der Interessen des Mündels Cornelia zu Recht bejaht hat, da es sich insoweit um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 874/875; Soergel/Zimmermann § 1886 Rn. 3).

    Es genügt vielmehr, dass auch ohne schon eingetretene Schädigung des Mündels, ohne ein Verschulden des Vormunds und gegebenenfalls unabhängig von der eigenen Einschätzung des Mündels ein Zustand evident ist, der eine Schädigung des Mündels bei Belassung des Vormunds in seinem Amt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwarten lässt (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 874; Staudinger/Engler § 1886 Rn. 10).

  • BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 204/00

    Voraussetzungen der Beschränkung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 13.06.2003 - 1Z BR 24/03
    Antrag und Begründung sind nicht erforderlich (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 364).
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