Rechtsprechung
   BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95   

Volltextveröffentlichungen

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    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch Rückgängigmachung einer baulichen Veränderung

Verfahrensgang

  • AG München - II 252/93
  • LG München I - 1 T 7802/94
  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

Zeitschriftenfundstellen

  • ZMR 1995, 495



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Wird zitiert von ... (29)  

  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97  

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen

    (1) Die Errichtung eines Zauns und das Setzen von Holzpalisaden stellen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG dar, denn sie sind mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden (vgl. BayObLG NJW-RR-1991, 1362 und ZMR 1995, 495/496).

    An eine von ihrem Rechtsvorgänger erteilte Zustimmung wäre die Antragstellerin jedoch nur dann gebunden, wenn im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge die bauliche Veränderung zumindest teilweise bereits vorgenommen war (vgl. BayObLG ZMR 1995, 495/496 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657 f.; OLG Hamm FGPrax 1996, 92/93 f. m.w.N.).

  • OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05  

    Wohnungseigentum - Einbau eines Treppenliftes zulässig?

    Soweit jedoch durch eine bauliche Veränderung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, besteht gegen diese ein Anspruch auf Duldung einer baulichen Maßnahme (BayObLG WuM 1995, 674/676).
  • OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07  

    Wohnungseigentum - Einbau eines Treppenlifts

    Soweit jedoch durch eine bauliche Veränderung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, besteht gegen diese ein Anspruch auf Duldung einer baulichen Maßnahme (BayObLG WuM 1995, 674/676).
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