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   BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 299/99   

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https://dejure.org/1999,13014
BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 299/99 (https://dejure.org/1999,13014)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.1999 - 3Z BR 299/99 (https://dejure.org/1999,13014)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 3Z BR 299/99 (https://dejure.org/1999,13014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung eines untersagten Umgangsrecht mit einer Enkelin; Zulässigkeit von Rechtsmitteln und Zuständigkeit in einem Verfahren über ein Umgangsrecht mit einem Kind; Anwendbarkeit von altem Recht bei Vorliegen einer Gesetzeserneuerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung in Verfahren nach § 1666 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1960 - VII ZB 14/60

    Kostenfestsetzung nach § 13a Abs. 2 FGG

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 299/99
    Aus § 104 Abs. 3 ZPO daß für Rechtsmittel gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse die Vorschriften der ZPO über das Beschwerdeverfahren, also auch § 568 Abs. 3 ZPO , anzuwenden sind (allgemeine Meinung; vgl. BGHZ 33, 205; BayObLG Rpfleger 1989, 213; Bassenge/Herbst FGG/RPfl.G 8. Aufl. § 13a FGG Rn. 25; Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 13a Rn. 68).
  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 39/78

    Antrag auf Abänderung der durch Unterhaltsvergleich berechneten Unterhaltssumme

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 299/99
    Anhangsverfahren wie das Kostenfestsetzungsverfahren teilen die Rechtsnatur des Ausgangsverfahrens (BGH FamRZ 78, 585; 81, 19/20; Zöller/Philippi § 621 Rn. 12).
  • BGH, 15.10.1980 - IVb ZR 503/80

    Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über Scheidungsfolgen - Anfechtung des

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 299/99
    Anhangsverfahren wie das Kostenfestsetzungsverfahren teilen die Rechtsnatur des Ausgangsverfahrens (BGH FamRZ 78, 585; 81, 19/20; Zöller/Philippi § 621 Rn. 12).
  • BayObLG, 25.01.1989 - BReg. 3 Z 180/88
    Auszug aus BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 299/99
    Aus § 104 Abs. 3 ZPO daß für Rechtsmittel gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse die Vorschriften der ZPO über das Beschwerdeverfahren, also auch § 568 Abs. 3 ZPO , anzuwenden sind (allgemeine Meinung; vgl. BGHZ 33, 205; BayObLG Rpfleger 1989, 213; Bassenge/Herbst FGG/RPfl.G 8. Aufl. § 13a FGG Rn. 25; Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 13a Rn. 68).
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