Rechtsprechung
   BayObLG, 14.01.1986 - RReg. 4 St 273/85   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1986, 604
  • NStZ 1986, 319



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Braunschweig, 02.02.1998 - Ss 97/97  

    StGB § 16 Abs. 1, §§ 17, 326 Abs. 1 Nr. 4 lit. a, § 327

    Daß auch Autolagerplätze als genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne dieser Vorschrift in Betracht kommen, welche ihrerseits auf § 4 I BlmSchG Bezug nimmt, der auf § 1 der 4. BImSchV nebst Anhang verweist, ist anerkannt (vgl. BayObLG, NStZ 1986, 319).
  • OLG Köln, 19.02.1999 - Ss 610/98  

    StGB § 327

    Bei der Autoverwertung des Angeklagten handelt es sich um eine Abfallentsorgungsanlage im Sinne des Abfallgesetzes, da darunter auch Anlagen fallen, die der Lagerung oder Behandlung von Autowracks dienen ( § 5 AbfG; vgl. dazu auch BayObLG NStZ 1986, 319; BVerwG DVBl 1983, 350 f; VGH Kassel NVwZ 1987, 993).
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