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   BayObLG, 14.06.1999 - 1Z BR 77/99   

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https://dejure.org/1999,8369
BayObLG, 14.06.1999 - 1Z BR 77/99 (https://dejure.org/1999,8369)
BayObLG, Entscheidung vom 14.06.1999 - 1Z BR 77/99 (https://dejure.org/1999,8369)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juni 1999 - 1Z BR 77/99 (https://dejure.org/1999,8369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Eintragung eines weiteren Vornamens im Geburtenbuch nach abgeschlossener Beurkundung ; Antrag auf Berichtigung des Geburtenbuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1705, § 1717b; EGBGB Art. 10; PStG § 47
    Hinzufügen eines weiteren Vornamens im Geburtenbuch als behördliche Namensänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 55
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 141/86

    Berichtigung von Unterschriften in Personenstandsbüchern

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1999 - 1Z BR 77/99
    b) Ist - wie hier - die Eintragung in einem Personenstandsbuch abgeschlossen, so kann sie gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PStG auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden, wenn sie von Anfang an unrichtig war (vgl. BGH, NJW 1988, 1469, 1970; BayObLG, StAZ 1994, 313, 317 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1992 - XII ARZ 23/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Abänderung einer Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1999 - 1Z BR 77/99
    Aus der internationalen Zuständigkeit ergibt sich die Anwendung des deutschen Verfahrensrechts (lex fori; vgl. BGH, NJW-RR 1993, 130 ; BayOBLG aaO.).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 26.02

    Namen, Vornamen, Änderung, Namensänderung, Vornamensänderung, religiöse Gründe.

    Die Vornamenswahl obliegt als Element der tatsächlichen Personensorge (§ 1626 Abs. 1 BGB) dem Elternteil, der die elterliche Sorge für das Kind trägt (vgl. § 262 der Dienstanweisung für Standesbeamte i.d.F. vom 20. Januar 1999 ; BGH, Urteil vom 4. Februar 1959 IV ZR 151/58 BGHZ 29, 256 ; Beschluss vom 17. Januar 1979 IV ZB 39/78 StAZ 1979, 238 ; BayObLG, Beschluss vom 14. Juni 1999 1 Z BR 77/99 StAZ 1999, 331 ).
  • BayObLG, 11.01.2002 - 1Z BR 51/01

    Alternative Abstammungsstatute - Konkurrenz zwischen früherem Ehemann und

    aa) Ist - wie hier - die Eintragung in einem Personenstandsbuch abgeschlossen, so kann sie gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PStG auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden, wenn sie von Anfang an unrichtig war (vgl. BGH NJW 1988, 1469/1470; BayObLG FamRZ 2000, 55).
  • KG, 06.10.2020 - 1 W 1042/20
    Wird das Sorgerecht von einem Elternteil allein ausgeübt, hat er die Entscheidung über die Wahl des Vornamens des Kindes zu treffen (BayObLG, FamRZ 2000, 55).
  • AG Gießen, 07.06.2005 - 22 III 4/05

    Anspruch auf Berichtigung des standesamtlichen Geburtenbuches; Bestimmung des

    Die im deutschen Verfahrensrecht vorgesehene Mitwirkung der örtlichen Gerichte bei der Führung der Personenstandsbücher begründet zugleich deren internationale Zuständigkeit, falls die sich aus dem Personenstandsgesetz ergebenen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer gerichtlichen Tätigkeit vorliegen (vgl. OLG Ffm, OLGZ 1990, 139; BayObLG, FamRZ 1995, 685 (686); FamRZ 2000, 55).
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