Rechtsprechung
   BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97   

Volltextveröffentlichungen

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    Nachweis der Vernichtung des Originals eines Testaments bei Vorliegen einer Kopie

Verfahrensgang

  • AG Schwabach - VI 451/95
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 3335/96
  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 1998, 1469



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2007 - 5 W 2/07  

    Wohnungseigentum - Einwirkungspflicht auf pöbelnden Lebensgefährten

    Das Gleiche gilt, wenn das Amtsgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine förmliche Beweisaufnahme durchgeführt hat (BGH, Urt. v. 20.10.1987, X ZR 49/86, MDR 1988, 484; BGH, Urt. v. 22.9.1988, IX ZR 219/87, NJW-RR 1989, 380; BayObLG, Beschl. v. 1.8.2000, 1Z BR 171/99, sowie Beschl. v. 15.1.1998, 1Z BR 68/97, FamRZ 1998, 1469; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.1.1989, 3 W 176/88, MDR 1989, 649).
  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04  

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin -

    Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit von Zeugen und Beteiligten sowie der Glaubhaftigkeit von deren Sachdarstellung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1417; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 43).
  • BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99  

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen eines unzulässigen Adressaten

    Es hat die Aussagen der hierzu vernommenen Zeugen so verstanden und gewertet wie das Nachlaßgericht (vgl. BGH NJW 1992, 741/742; BayObLG FamRZ 1998, 1469/1470).
mehr
  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 40/04  

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Verstoßes gegen § 14 Abs. 5

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz; sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nicht nachgeprüft werden (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1470; Keidel/Meyer-Holz § 27 Rn. 43).
  • BayObLG, 12.07.2004 - 1Z BR 49/04  

    Feststellung des Errichtungszeitpunkts bei datumsgleichen Testamenten

    Die Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit von Zeugen und Beteiligten sowie der Glaubhaftigkeit von deren Sachdarstellung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1417; Keidel/Meyer-Holz § 27 Rn. 43).
  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 66/04  

    Testamentsauslegung - Abgrenzung Vermächtnis oder Erbeinsetzung

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen kann im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht nachgeprüft werden (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1470).
  • BayObLG, 01.09.2000 - 1Z BR 55/00  

    Testament - Nachweis ohne Originaltestament

    Diese Beurteilung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht nachprüfbar (st. Rspr.; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1470; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 47).
  • BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00  

    Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit obliegt nur den Gerichten der Tatsacheninstanz (st. Rspr.; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1469/1470; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 47).
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