Rechtsprechung
| BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98 |
Volltextveröffentlichungen
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Verletzung eines Dienstgeheimnisses
Verfahrensgang
- BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
- LG Kempten, 24.11.1999 - NS 226 Js 23293/96
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1999, 568
- NStZ-RR 1999, 299
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Zwar kann die konkrete Gefahr eines Nachteils für öffentliche Interessen von Rang nach herrschender Auffassung auch eine mittelbare sein, beispielsweise derart, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erschüttert zu werden droht (vgl. BGHSt 11, 401 ; 46, 339 ;… BGH, NStZ 2000, S. 596 ;… OLG Düsseldorf, NStZ 1985, S. 169 ;… OLG Köln, NJW 1988, S. 2489 ; BayObLG, NStZ 1999, S. 568 ;… Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. , § 353 b Rn. 13a m.w.N.;… Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. , § 353 b Rn. 11;… a.A. Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 353 b Rn. 6a und 9;… Hoyer, in: Systematischer Kommentar zum StGB, Loseblatt , § 353 b Rn. 8). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Nach der in der Rechtspraxis herrschenden Auffassung ist die Tat des Amtsträgers dann, wenn es ihm um die Veröffentlichung des Geheimnisses geht, zwar mit der Offenbarung an den Journalisten vollendet, aber erst mit der - plangemäßen - Veröffentlichung beendet; so lange kann nach dieser Auffassung durch den Journalisten eine so genannte sukzessive Beihilfe geleistet werden (vgl. BayObLG, Urteil vom 15. Januar 1999 - 1St RR 223/98 -, NStZ-RR 1999, S. 299 ;… Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. 2006, § 353 b Rn. 14;… Träger, in: Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl. 1988, § 353 b Rn. 40). - BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00
Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten
Entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (…Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 353 b Rdn. 6) erfährt der Geheimnisbegriff insbesondere durch das Erfordernis der Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen in § 353 b Abs. 1 StGB keine inhaltliche Einschränkung (BayObLG NStZ 1999, 568 f.;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 353 b Rdn. 7;… Träger in LK 10. Aufl. § 353 b Rdn. 9;… Kuhlen in NK-StGB 4. Lfg. § 353 b Rdn. 14).Die Tatsache, daß der Angeklagte die Ergebnisse der in der Datensammlung Hepolis durchgeführten Abfragen jeweils an Personen aus dem Prostitutionsmilieu des F. Bahnhofsviertels weitergab, die ihn zuvor unmittelbar zu diesen Abfragen veranlaßt hatten und demnach ein Interesse an den entsprechenden Informationen besaßen, rechtfertigt die Annahme einer konkreten Gefahr ( BGHSt 20, 342, 348; BayObLG NStZ 1999, 568, 569).
- BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02
Freispruch des Sächsischen Datenschutzbeauftragten bestätigt
Die Anerkennung einer weiteren Mittelbarkeit - hier bezogen auf das Justizministerium als Ursprungsbehörde - würde auch die Grenzen dessen, was im Gesetzgebungsverfahren als von der Rechtsprechung ausreichend klar umrissen bezeichnet wurde (vgl. Bay-ObLG NStZ-RR 1999, 299, 300;… Träger in LK 10. Aufl. § 353b StGB Rdn. 26), überschreiten und dem Erfordernis der Tatbestandsbestimmtheit zuwiderlaufen (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 353b Rdn. 13a). - BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 2099/04
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1, Art. 13 …
Zwar kann die konkrete Gefahr eines Nachteils für öffentliche Interessen von Rang nach herrschender Auffassung auch eine mittelbare sein, beispielsweise derart, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erschüttert zu werden droht (vgl. BGHSt 11, 401 ; 46, 339 ;… BGH, NStZ 2000, S. 596 ;… OLG Düsseldorf, NStZ 1985, S. 169 ;… OLG Köln, NJW 1988, S. 2489 ; BayObLG, NStZ 1999, S. 568 ;… Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. , § 353 b Rn. 13a m.w.N.;… Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. , § 353 b Rn. 11;… a.A. Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 353 b Rn. 6a und 9;… Hoyer, in: Systematischer Kommentar zum StGB, Loseblatt , § 353 b Rn. 8). - OLG Brandenburg, 14.08.2006 - 1 Ws 166/06
Eröffnung des Hauptverfahrens: Hinreichender Tatverdacht für die Beihilfe eines …
Hat nämlich der Geheimnisträger das Dienstgeheimnis zwar unbefugt, aber ausschließlich mit dem Ziel der Hintergrundinformation offenbart, wäre seine Tat bereits mit der Offenbarung nicht nur vollendet, sondern auch beendet mit der Folge, dass durch nachfolgendes Veröffentlichen eine Beihilfe ( zur beendeten Haupttat ) nicht mehr geleistet werden könnte (LK-Träger StGB § 353 b Rd. 40; BayObLG NStZ-RR 99, 299 ff m.w.N.).
