Rechtsprechung
| BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit des § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO bei Überschreiten einer innerorts durch Verkehrszeichen zugelassenen höheren Geschwindigkeit
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Für die Berechnung der Frist des StVG § 25 Abs 2a ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem das frühere Fahrverbot rechtskräftig geworden ist
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 1999, 59
- NZV 1999, 50
- VersR 1999, 907
- VersR 2000, 907
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.06.2000 - 4 StR 40/00
Vorlage; Zweijahresfrist; Zeitpunkt, in dem das frühere Fahrverbot rechtskräftig …
Für die Prüfung, ob ein (früheres) Fahrverbot gegen den Betroffenen im Sinne des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit verhängt wurde, ist maßgeblich, ob die Entscheidung, mit der das Verbot ausgesprochen wurde, innerhalb dieses Zeitraums rechtskräftig geworden ist; auf den - gegebenenfalls vor Beginn dieses Zeitraums liegenden - Zeitpunkt der Entscheidung kommt es nicht an (ebenso BayObLG NZV 1999, 50 f.; Albrecht NZV 1999, 177 f.; Schäpe DAR 1999, 372 f.;… Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 8. Aufl., Rdn. 1026; a. A. Deutscher NZV 1999, 185, 189). - OLG Hamm, 19.04.1999 - 2 Ss OWi 37/99
Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands im Urteil; Verhängung eines …
Da hier durch ein Vorschriftszeichen (Zeichen 274 zu § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit als die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO angeordnet worden ist, handelt es sich um ein Gebot, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. Senatsbeschluß vom 15.4 1999 in 2 Ss OWi 196/99 unter Hinweis auf BayObLG NZV 1999, 50 = DAR 1998, 480). - OLG Hamm, 15.04.1999 - 2 Ss OWi 196/99
Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot, einfache Fahrlässigkeit, …
Sollte die Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft begangen worden sein, worauf der Zusatz "Richtungsfahrbahn I" deutet, wäre hier durch ein Vorschriftzeichen (§ 41 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit als die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO angeordnet, so daß es sich um ein Gebot handelt, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 2 c, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. BayObLG NZV 1999, 50 = DAR 1998, 480). - OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss OWi 25/99
Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs, einfache Fahrlässigkeit, …
Da hier durch ein Vorschriftszeichen (§ 41 StVO) eine niedrigere Geschwindigkeit angeordnet ist, handelt es sich um ein Gebot, dessen Mißachtung § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO unterstellt ist, so daß die §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO nicht anwendbar sind (vgl. BayObLG DAR 1998, 480, NZV 1999, 50).
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