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   BayObLG, 18.02.1982 - BReg. 1 Z 135/81   

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BayObLG, 18.02.1982 - BReg. 1 Z 135/81 (https://dejure.org/1982,22957)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.1982 - BReg. 1 Z 135/81 (https://dejure.org/1982,22957)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 1982 - BReg. 1 Z 135/81 (https://dejure.org/1982,22957)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sorgerecht; Änderung; Kindeswohl; Amtsermittlung; Feststellungslast; Anordnung; Vormundschaftsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1696

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1982, 225
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Dresden, 12.03.2010 - 24 UF 157/10

    Pfelgeverhältnis; Familienpflege; Vollzeitpflege; Pflegeperson; Grußmutter;

    Der Sohn lebt für längere Zeit bei der Großmutter in einem Pflegeverhältnis tatsächlicher Art. Dies genügt für die Annahme einer Familienpflege i.S.v. § 1688 BGB (ganz h.M., vgl. nur OLG Hamm FamRZ 2005, 2081; MüKo/Finger, BGB, 5. Aufl., § 1688 Rn. 1; Staudinger/Salger, BGB, 2006, § 1688 Rn. 18; BayOblG Rpfleger 1982, 225; NJW 1984, 2168; OLG Hamm NJW 1985, 3029; OLG Köln FamRZ 1983, 1163; jeweils zu § 1632 Abs. 4 BGB).
  • BayObLG, 18.05.1984 - BReg. 1 Z 91/83

    Voraussetzungen der Entziehung des elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts und

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in einem Rückführungsverlangen insbesondere dann ein Sorgerechtsmißbrauch liegen kann, wenn der damit verbundene Umgebungswechsel zu einer ernstlichen Gefährdung des Kindes in seiner körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung führen müßte, weil es unvermittelt aus den persönlichen und sachlichen Beziehungen des gewohnten Lebenskreises herausgerissen und damit einer inneren und äußeren Entwurzelung anheimgegeben würde (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 225/226 = DAV 1982, 611/615; DAV 1983, 78/82; ZBlJugR 1983, 302/305 und 308/310; BayObLGZ 1984 Nr. 18; jeweils m.w.Nachw.).

    Es ist auch in ihrem Verhalten im vorliegenden Verfahren zu sehen, wenngleich ihr Antrag nicht auf Herausgabe der Kinder ( § 1632 Abs. 1 BGB ) gerichtet ist, sondern das Begehren der Mutter dahin geht, den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts rückgängig zu machen, was sie im Erfolgsfall in die Lage versetzen würde, die Kinder zurückzuholen (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 225 = DAV 1982, 611/615).

    Es kann insbesondere nicht als rechtsfehlerhaft angesehen werden, wenn das Landgericht nicht (unter Aufhebung der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts) als mildere Maßnahme eine Anordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB getroffen hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 225 = DAV 1982, 611/614 f.), die gegenüber § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB eine verfahrensrechtliche Sonderregelung darstellt und die Entziehung der elterlichen Sorge oder von Teilen davon entbehrlich machen kann (BayObLGZ 1984 Nr. 18 m.Nachw.).

  • BayObLG, 13.04.1984 - BReg. 1 Z 28/84

    Eltern; Leibliche Eltern; Herausgabe; Kind; Pflegeeltern; Besuchsrecht;

    kein Pflegekind i. S. der §§ 27 ff. JWG ist (vgl. [u. a.] BayObLG, Rpfleger 82, 225 f., für Großeltern).

    Sie stellt gegenüber § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB verfahrensrechtlich eine Sonderregelung dar, so daß bei einer das Sorgerecht einschränkenden [Verbleibens-]Anordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB die Entziehung der elterlichen Sorge oder von Teilen davon nach § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB entbehrlich sein kann (BayObLG, Rpfleger 82, 225 f. m. Nachw.).

  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 169/94

    Umfang der Ermittlungspflichten des Vormundschaftsgerichts im Verfahren über eine

    Die Beteiligte zu 1 als die sorgeberechtigte leibliche Mutter möchte das Kind zu sich in ihre eigene Familie nehmen und gibt damit ihren Willen, das Kind von den Pflegeeltern wegzunehmen, deutlich zu erkennen (vgl. zu dieser Voraussetzung BayObLG Rpfleger 1982, 225 ).

    (1) Das Gericht hat, wie dies durch § 1632 Abs. 4 BGB geboten ist, beachtet, daß das Kind seit mehr als acht Jahren bei den Pflegeeltern lebt und eine enge Beziehung zu ihnen aufgebaut hat (vgl. zur Bedeutung dieser Umstände auch BayObLG Rpfleger 1982, 225/226).

  • BayObLG, 13.02.1997 - 1Z BR 213/96

    Rechtfertigung der Entziehung der Personensorge

    ergibt, daß die Gefährdungsvoraussetzungen des § 1666 Abs. Satz 1 BGB nicht mehr vorliegen (BayObLG DAVorm 1982, 611/613).
  • BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86

    Kindesherausgabe; Ermittlungspflichten; Anhörungspflichten; Ehegatten;

    Hat ein Pflegeverhältnis sich zu einer dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechenden Beziehung entwickelt, so kann das Wohl des Kindes dadurch gefährdet sein, daß der Sorgeberechtigte es zum unrechten Zeitpunkt oder unvermittelt aus dem Pflegeverhältnis und der gewohnten Umgebung herausnehmen will, um es dann in der ihm entfremdeten eigenen Familie unterzubringen (BayObLG DAVorm 1982, 611/615; BayObLGZ 1984, 98/101).
  • BayObLG, 28.09.1983 - BReg. 1 Z 67/83

    Formelle und materielle Voraussetzungen für ein vormundschaftsgerichtliches

    Hätte sich danach ihre Eignung zur Betreuung und Versorgung des Kindes ergeben, wofür auch das oben dargelegte Vorbringen des Jugendamts gewisse Anhaltspunkte bietet, so hätte der Befürchtung der Beschwerdekammer, daß die Mutter das Kind von den Pflegeeltern wieder zu sich nehmen werde, möglicherweise mit der Erwägung der milderen Maßnahme nach § 1632 Abs. 4 BGB , die eine Entziehung des Sorgerechts entbehrlich machen kann, begegnet werden können (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 225 f. = DAV 1982, 610/615; Senatsbeschluß vom 29.4.1983 - BReg. 1 Z 123, 126/82 S. 12; OLG Frankfurt FamRZ 1981, 813; OLG Braunschweig ZBlJugR 1983, 311/312).
  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 1 Z 80/82

    Eintritt der Rechtsfolge des § 1750 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Es gibt keinen sachlichen Grund, den Kreis der nach § 57 Nr. 9 FGG Beschwerdeberechtigten auf natürliche Personen zu beschränken (BGH LM § 57 FGG Nr. 1; BayObLG DAVorm 1982, 611/613).
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