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| BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97 |
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Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans nach Genehmigung der Jahresabrechnung
Kurzfassungen/Presse
- linnenkamp39.de (Leitsatz)
WEG - Wirtschaftsplan
Verfahrensgang
- AG München - UR II 474/95
- LG München I - 1 T 6209/97
- BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1998, 1624
- NZM 1998, 334
Wird zitiert von ... (7)
- BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98
Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung
a) Das Landgericht hat zu Recht angenommen, daß die Antragsgegner über die für sie auftretende Rechtsanwältin, von deren Bevollmächtigung es nach den Umständen ausgehen konnte, ordnungsgemäß im Sinn von § 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG am Verfahren beteiligt worden sind (vgl. den in einem anderen Verfahren der Beteiligten ergangenen Senatsbeschluß vom 18.2.1998 - 2Z BR 134/97, in NZM 1998, 334 insoweit nicht abgedruckt).Eine solche Beschränkung ist zulässig (BayObLG NZM 1998, 334 ;… Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 30).
Auf Vorgänge oder Abrechnungsmängel früherer Jahre kann die Anfechtung der Jahresabrechnung grundsätzlich nicht gestützt werden (vgl. BayObLG WuM 1994, 230 und NZM 1998, 334 ).
- OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
Wohnungseigentum - Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers
Insbesondere ist der Wirtschaftsplan durch den Beschluss der Jahresabrechnung nicht aufgehoben und damit gegenstandslos, sondern nur bestätigt worden (BGHZ 131, 228, 231 f. = NJW 1996, 725, 726; BayObLG, NJW-RR 1998, 1624).Zumindest dem vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung ausgeschiedenen Wohnungseigentümer kann daher das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des Wirtschaftsplanes nicht abgesprochen werden (vgl. auch OLG Hamm, OLGZ 1971, 96, 100 f.; ohne Einschränkung BayObLG, NJW-RR 1998, 1624;… Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 28, Rn. 50).
- OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03
Wohnungseigentum - Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung
Wesentlicher Bestandteil der Einzelabrechnung ist die Gegenüberstellung des von dem einzelnen Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Jahresabrechnung geschuldeten Betrags und der von ihm hierauf geleisteten Vorauszahlungen mit dem sich daraus ergebenden Saldo in Form eines Fehlbetrages oder einer Überzahlung (…vgl. etwa Niedenführ/Schulze, a.a.0., § 28 Rz. 54, 63 m. w. N.;… vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 82;… Riecke/Happ, a.a.O., § 28 Rz. 42;… Staudinger/Bub, a.a.0., § 28 WEG Rz. 389; BayObLG NJW-RR 1998, 1624; ZWE 2001, 492).
- OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03
Wohnungseigentum - Was ist in einer Jahresabrechnung auszuweisen?
Wesentlicher Bestandteil der Einzelabrechnung ist die Gegenüberstellung des von dem einzelnen Wohnungseigentümer auf der Grundlage der Jahresabrechnung geschuldeten Betrags und der von ihm hierauf geleisteten Vorauszahlungen mit dem sich daraus ergebenden Saldo in Form eines Fehlbetrages oder einer Überzahlung (…vgl. etwa Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 54, 63 m. w. N.;… vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 82;… Riecke/Happ, a.a.O., § 28 Rz. 42;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 389; BayObLG NJW-RR 1998, 1624; ZWE 2001, 492). - OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
Erfassung von Müllgebühren
Der Beschluss der Wohnungseigentümer ist hinsichtlich der Einzeljahresabrechnung für ungültig zu erklären, da nach dem Vorbringen der Beteiligten zu 1) zulässigerweise (BayObLG NJW-RR 1998, 1624) nur deren Genehmigung, nicht aber die Genehmigung der Gesamtjahresabrechnung Gegenstand der weiteren Beschwerde ist.Dies besteht - abgesehen vor hier nicht vorliegenden Ausnahmen - nach Ablauf des entsprechenden Wirtschaftsjahres (KG ZMR 1986, 190; OLG Hamm OLGZ 1971, 96, 100; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175, 178;… Bub aaO § 28 Rdnr. 493;… Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 50) sowie selbst nach der Genehmigung der Jahresabrechnung für den entsprechenden Zeitraum fort (BayObLG NJW-RR 1991, 1360, 1361 und NJW-RR 1998, 1624;… Bub aaO;… Bärmann aaO) fort.
- BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98
Jahresabrechnung
Ein Wirtschaftsplan verstößt nur dann gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er zu wesentlich überhöhten Wohngeldforderungen oder zu erheblichen Nachzahlungspflichten führt (vgl. BayObLG, NZM 1998, 334 m.w.N.). - BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 119/98
Vollstreckungsabwehrantrag wegen nach Erlass der letzten Tatsachenentscheidung …
(3) Für das Vollstreckungsabwehrverfahren durfte das Landgericht von der Vorlage einer Vollmacht der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegner absehen, weil es nach den Umständen von ihrer Bevollmächtigung ausgehen konnte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.4.1998 - 2Z BR 66/98 und 18.2.1998 - 2Z BR 134/97 m.w.N.).
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