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   BayObLG, 18.09.1984 - BReg. 1 Z 74/84   

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https://dejure.org/1984,1943
BayObLG, 18.09.1984 - BReg. 1 Z 74/84 (https://dejure.org/1984,1943)
BayObLG, Entscheidung vom 18.09.1984 - BReg. 1 Z 74/84 (https://dejure.org/1984,1943)
BayObLG, Entscheidung vom 18. September 1984 - BReg. 1 Z 74/84 (https://dejure.org/1984,1943)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anhörungsvorschrift; Verfahren der vorläufigen Anordnung; Maßnahme; Sorgeberechtigte; Mutter; Kind; Persönlich ; Anhörung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Persönliche; Anhörung; Mündlich; Telefonat; Gespräch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 50a

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 50a

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 152
  • FamRZ 1985, 100
  • Rpfleger 1985, 182
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 08.07.1994 - BReg. 1 Z BR 9/94

    Rechtmäßigkeit der Gestattung von Zwangsmaßnahmen gegenüber den Eltern zum

    Die Anhörungspflicht besteht grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (BayObLG FamRZ 1984, 933/934), und zwar auch dann, wenn dessen Gegenstand eine vorläufige Anordnung gemäß § 1666 BGB (BayObLG FamRZ 1985, 100 ) oder die Herausgabe des Kindes an den aufenthaltsbestimmungsberechtigten Pfleger ist (BayObLG FamRZ 1985, 520 ).
  • BayObLG, 09.04.1992 - 1Z BR 34/92

    Mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge

    (2) Auch eine persönliche Anhörung des Kindes (§ 50 b Abs. 1 FGG ), die grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren über eine vorläufige Anordnung stattzufinden hat (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 100 m. w. Nachw.; Bumiller/Winkler FGG 5.Aufl. § 50 b Anm.1), durfte unterbleiben.
  • BayObLG, 02.10.1984 - BReg. 1 Z 66/84

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer vormundschaftsgerichtlichen Anordnung der

    Ohne Rechtsfehler durfte das Landgericht hier auch eine bloße Anordnung, daß die Kinder bei ihren Pflegeeltern verbleiben ( § 1632 Abs. 4 BGB ; 1. BayObLGZ 1984, 98/101; BayObLG FamRZ 1984, 932/933; Senatsbeschluß vom 18.9.1984 - BReg. 1 Z 74/84 S. 9), als nicht ausreichend ansehen, störende Eingriffe der Mutter in die Erziehung und Betreuung der Kinder auszuschließen.
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