Rechtsprechung
   BayObLG, 18.09.2003 - Verg 12/03   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de

    Wertungsstufen der VOB/A: Berücksichtigung von zwingenden bzw. in das Ermessen gestellten Ausschlussgründen einer bereits abgeschlossenen Wertungsstufe bei späteren Wertungsstufen

  • ic-weber.de

    Spekulatives Unterangebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss eines Unterangebots in Vergabesachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Ausschluss eines Unterangebotes

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss wegen spekulativen Unterangebots! (IBR 2003, 685)

  • klsal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe - Zulässigkeit von Spekulationspreisen im Angebot (Dr. Mathias Mantler)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2004, 294
  • BauR 2004, 565 (Ls.)
  • IBR 2003, 685
  • VergabeR 2004, 87
  • ZfBR 2004, 95



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Wird zitiert von ... (57)  

  • KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03  

    Vergabe - Kein Ausschluss wegen spekulativer Angebotspreise!

    Die Kalkulationsweise der Antragstellerin, einzelne Positionen im Vergleich zu den durchschnittlichen Positionspreisen aller Bieter markant auf- oder abzupreisen, ist im öffentlichen Auftragswesen seit langem geläufig, wird in der vergaberechtlichen Literatur unter dem Begriff des "Spekulationsangebots" erörtert und ist auch schon Gegenstand von vergaberechtlichen Entscheidungen gewesen (vgl. etwa BayOLG VergabeR 2004, 87 ff. mwN).

    Das BayObLG hat in seinem Beschluss vom 18. September 2003 - Verg 12/03, VergabeR 2004, 87 mit Anm. Waldner) unter Bezugnahme auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle und Naumburg die Auffassung vertreten, dem Auftraggeber sei es verwehrt, ein Angebot allein deshalb auszuschließen, weil es in einzelnen Positionen Preise von 0, 01 EUR enthält.

    Einhellig wird im Schrifttum die Ansicht vertreten, dass spekulative Angebote nicht ohne weiteres von der Wertung ausgeschlossen werden können (vgl. neben den vorstehenden Fundstellen Beck'scher VOB/A-Komm./Brinker/Ohle § 25 Rn. 60 ff.; Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, 15.Aufl., § 25 VOB/A Rn. 44; Kuß, VOB-Komm., 4. Aufl., § 25 VOB/A Rn. 19 f.), insbesondere wenn der Auftraggeber durch ein nachlässig erstelltes Leistungsverzeichnis Raum für derlei Spekulation gegeben hat (Kratzenberg aaO; Thormann aaO S. 955, 957), über das den Auftraggeber aufzuklären der Bieter nicht verpflichtet sei (Thormann aaO S. 955; anders wohl BayObLG VergabeR 2004, 87, 90).

    In diesem Zusammenhang kann es der Bieterseite auch nicht generell, sondern allenfalls in außergewöhnlichen Sachverhaltsgestaltungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auferlegt werden, die Auftraggeber auf fehlerhaft oder zweifelhaft angesehene Positionen hinzuweisen (für eine weit gehende Hinweispflicht aber wohl BayObLG VergabeR 2004, 87, 90), ähnlich wie die Auftraggeber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in engen Grenzen verpflichtet sind, die Bieter auf Kalkulationsirrtümer hinzuweisen (BGHZ 139, 177 ff.).

    Hinzu kommt, dass selbst bei einem nicht auskömmlichen Angebot gesondert zu prüfen ist, ob der Auftragnehmer wegen des Missverhältnisses zwischen Leistung und Preis in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag deshalb nicht oder nicht ordnungsgemäß ausführen wird (in Anlehnung an BGH wistra 2001, 103 ff.; vgl. oben V.; ähnlich auch BayObLG VergabeR 2004, 87, 89).

  • KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03  

    Vergabe - Ausschluss spekulativer Angebote

    "Die Kalkulationsweise der Antragstellerin, einzelne Positionen im Vergleich zu den durchschnittlichen Positionspreisen aller Bieter markant auf- oder abzupreisen, ist im öffentlichen Auftragswesen seit langem geläufig, wird in der vergaberechtlichen Literatur unter dem Begriff des "Spekulationsangebots" erörtert und ist auch schon Gegenstand von vergaberechtlichen Entscheidungen gewesen (vgl. etwa BayObLG VergabeR 2004, 87 ff. mwN).

    Das BayObLG hat in seinem Beschluss vom 18. September 2003 - Verg 12/03 (VergabeR 2004, 87 mit Anm. Waldner) unter Bezugnahme auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle und Naumburg die Auffassung vertreten, dem Auftraggeber sei es verwehrt, ein Angebot allein deshalb auszuschließen, weil es in einzelnen Positionen Preise von 0, 01 EUR enthält.

    Einhellig wird im Schrifttum die Ansicht vertreten, dass spekulative Angebote nicht ohne weiteres von der Wertung ausgeschlossen werden können (vgl. neben den vorstehenden Fundstellen Beck'scher VOB/A-Komm./Brinker/Ohle § 25 Rn. 60 ff.; Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, 15.Aufl., § 25 VOB/A Rn. 44; Kuß, VOB-Komm., 4. Aufl., § 25 VOB/A Rn. 19 f.), insbesondere wenn der Auftraggeber durch ein nachlässig erstelltes Leistungsverzeichnis Raum für derlei Spekulation gegeben hat (Kratzenberg aaO; Thormann aaO S. 955, 957), über das den Auftraggeber aufzuklären der Bieter nicht verpflichtet sei (Thormann aaO S. 955; anders wohl BayObLG VergabeR 2004, 87, 90).

    In diesem Zusammenhang kann es der Bieterseite auch nicht generell, sondern allenfalls in außergewöhnlichen Sachverhaltsgestaltungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auferlegt werden, die Auftraggeber auf fehlerhaft oder zweifelhaft angesehene Positionen hinzuweisen (für eine weit gehende Hinweispflicht aber wohl BayObLG VergabeR 2004, 87, 90), ähnlich wie die Auftraggeber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in engen Grenzen verpflichtet sind, die Bieter auf Kalkulationsirrtümer hinzuweisen (BGHZ 139, 177 ff.).

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 2/09 D  

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Ausschreibung der Versorgung mit

    Ungewöhnlich niedrige Preise können aber gerade nicht damit gerechtfertigt werden, der Bieter gehe davon aus, betroffene Teilleistungen seien nicht erforderlich oder würden so nicht anfallen (vgl Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.9. 2003 - Verg 12/03 -, BayObLGZ 2003, 240 ff = ZfBR 2004, 95 ff).
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