Rechtsprechung
| BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen Beratern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum - Außenstehende Berater in nicht öffentl. Eigentümerversammlung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- finanztip.de (Kurzinformation)
Berater in der Wohnungseigentümerversammlung
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 227/99
- LG München I, 22.09.2003 - 1 T 2164/00
- BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2004, 1312
- NZM 2004, 388
- ZMR 2004, 603
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06
Wohnungseigentum - Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeirats in WEG-Versammlung
Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zu Stande kommen (BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329; BayObLG, NZM 2002, 616 = NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG, NJW-RR 1997, 1171; BayObLG, NZM 2004, 388).Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können (…BGH a.a.O.; BayObLG, NZM 2004, 388).
- OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
Wohnungseigentum - Keine Teilnahme an Lastschriftverfahren: Mehraufwandsgebühr?
Dem widerspricht es aber nicht, wenn der Verwalter im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer zu bestimmten Tagesordnungspunkten Berater (z.B. Rechtsanwälte oder Architekten) zur Meinungsbildung heranzieht, solange nicht ein konkreter Interessengegensatz zwischen einem einzelnen Wohnungseigentümer und der Gesamtheit der übrigen Wohnungseigentümer hervorgetreten ist (BayObLG NZM 2004, 388).Denn es ist nach Sachlage auszuschließen, dass ein etwaiger Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit für die Beschlussfassung ursächlich geworden ist (vgl. BayObLG NZM 2004, 388).
- LG Karlsruhe, 11.05.2010 - 11 S 9/08
Wohnungseigentum - Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes
Ist durch Teilungserklärung oder Vereinbarung nichts anderes bestimmt, so sind nur die Wohnungseigentümer und deren bevollmächtigte Vertreter - gegebenenfalls mit der sich aus der Teilungserklärung ergebenden Einschränkung - zur Teilnahme befugt, wobei ein Verstoß nicht zur Nichtigkeit, sondern zur Anfechtbarkeit führt, wenn die Nichtursächlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann (BGH Beschl. v. 29.01.1993, V ZB 24/92, BGHZ 121, 236-242; BayObLG Beschl. v. 19.02.2004, 2Z BR 212/03, NZM 2004, 388 f.; OLG Köln Beschl. v. 22.06.2009, 1-16 Wx 266/08, NJW 2009, 3245 f.).Nach dieser Sachlage ist auch auszuschließen, dass ein etwaiger Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit für die Beschlussfassung ursächlich geworden ist (vgl. BayObLG NZM 2004, 388; OLG München ZMR 2006, 960).
- OLG Köln, 22.06.2009 - 16 Wx 266/08
Wohnungseigentum - Beiziehung eines Rechtsanwalts zur WEG-Versammlung
Die Wohnungseigentümer sollen in ihrer Versammlung auftretende Meinungsverschiedenheiten grundsätzlich allein unter sich austragen, das heißt ihre Angelegenheiten ohne Einflussnahme Dritter erörtern und regeln können (BGHZ 121, 236; OLG Hamburg ZMR 2007, 550 ff., 552; BayObLG NZM 2004, 388 f.). - OLG Köln, 06.08.2007 - 16 Wx 106/07
Wohnungseigentum - Versammlung: Teilnahme eines Rechtsanwalts als Begleitperson
Die Nichtöffentlichkeit soll die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, ihre Angelegenheiten in Ruhe und ohne Einflussnahme Dritter zu erörtern und zu regeln (BGHZ 99, 90, 95; BayObLG ZMR 1997, 478 f; NZM 2004, 388; OLG Hamm OLGZ 1990, 57). - OLG Frankfurt, 17.01.2005 - 20 W 30/04
Wohnungseigentum - Gegenstand der Genehmigung der Jahresabrechnung
Ist durch Teilungserklärung oder Vereinbarung nichts anderes bestimmt, so sind nur die Wohnungseigentümer und deren bevollmächtigte Vertreter -gegebenenfalls mit der sich aus der Teilungserklärung ergebenden Einschränkung- zur Teilnahme befugt, wobei ein Verstoß nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit führt, wenn die Nichtursächlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann (BGH NJW 1993, 1329; BayObLG NZM 2004, 388;… Palandt/Bassenge: BGB, 64. Aufl., § 24 WEG, Rdnr. 13;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 23 Rdnr. 1;… Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 23 Rdnr. 5). - OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05
Wohnungseigentum - Vertretung des Verwalters in der Eigentümerversammlung
Sie können lediglich eine Anfechtung begründen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Beschlussergebnis auf dem Mangel beruht (vgl. z.B. für Einberufungsfehler BayObLG NZM 2002, 346; für die versehentliche Nichteinladung eines Wohnungseigentümers BGH NJW 1999, 3713; für einen Verstoß gegen die Form der Einladung BayObLGZ WE 2001, 492; für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit BayObLG NZM 2004, 388). - OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
Wohnungseigentum - Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung
Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können ( vgl. OLG Hamm ZMR 2007, 133 ff, 134; BayObLG ZMR 2004, 603f nach juris ). - LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10
Wohnungseigentum - Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss
Darüber hinaus wäre - entgegen der Ansicht der Klägerin auch hier - zu beachten, dass der Beschluss auch dann nicht für ungültig zu erklären wäre, wenn sich der Fehler nicht ausgewirkt hat (vgl. für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit BayObLG NZM 2004, 388 Rn. 12;… KG NJW-RR 1997, 1171 Rn. 6;… Merle in Bärmann WEG, 11. Auflage, § 24 Rn. 68;… Staudinger/Bub, BGB - 13. Bearbeitung 2005, § 24 Rn. 157). - BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 213/03
Wohnungseigentum - Beeinträchtigung der Eigentümer durch Wintergarten
Der Antrag der Antragsgegner, diesen Eigentümerbeschluss für ungültig zu erklären, wurde mit Beschluss des Senats vom 19.2.2004 (Az. 2Z BR 212/03) rechtskräftig abgewiesen. - AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
Wohnungseigentum - Beauftragung eines RA ist von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG …
- LG Karlsruhe, 27.07.2010 - 11 S 70/09
Wohnungseigentum - Transparenz bei Sonderhonoraren der WEG-Verwalter
- AG Berlin-Schöneberg, 30.03.2006 - 76 II 577/05
Wohnungseigentümerversammlung: Zulässige Teilnahme eines Rechtsanwalts des …
- AG Hamburg, 28.09.2011 - 102d C 41/11
Wohnungseigentum - Anwesenheit von "Gemeinschafts-Anwalt": Beschluss anfechtbar?
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