Rechtsprechung
| BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98 |
Volltextveröffentlichungen
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Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach Veräußerung des Wohnungseigentums
Verfahrensgang
- AG Dachau - 4 UR 5/92
- LG München II - 6 T 5835/94
- BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98
Zeitschriftenfundstellen
- NZM 1998, 527
- ZMR 1998, 447
Wird zitiert von ... (7)
- OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
Wohnungseigentum - Einbau eines Treppenliftes zulässig?
Die Antragsgegnerin zu 3 führt das Verfahren als gesetzliche Verfahrensstandschafterin im eigenen Namen für den Rechtsnachfolger weiter (BayObLG WuM 1998, 511/512 = ZMR 1998, 447 = NZM 1998, 527). - OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
Wohnungseigentum - Keine Teilnahme an Lastschriftverfahren: Mehraufwandsgebühr?
- OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
Wohnungseigentum - Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers
Mit der Veräußerung des Wohnungseigentums kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen, wenn die Ungültigerklärung des Beschlusses für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, dass er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat (BayObLG NZM 2000, 350; BayObLG WuM 1998, 511, 512).
- BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99
Zuordnung von Innenfenstern und -türen im Sondereigentum stehender Räume; …
Im Wohnungseigentumsverfahren ist § 265 ZPO entsprechend anzuwenden; der bisherige Wohnungseigentümer kann die Rechte seinen Rechtsnachfolgers in Verfahrensstandschaft wahrnehmen (BayObLG NJW-RR 1991, 531/532 m.w.N.; BayObLG WuM 1998, 511 f.) Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ungültigerklärung des angefochtenen Beschlusses für den Antragsteller keine Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat (…BayObLG aaO). - BayObLG, 12.04.2002 - 2Z BR 173/01
Wohnungseigentum - Rechtschutzinteresse nach Verkauf des Wohnungserbbaurechts?
Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. WuM 1998, 511 m. w. N.), der sich die Literatur weitgehend angeschlossen hat (…Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. vor §§ 43 ff. Rn. 105;… Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 569;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 43 Rn. 103;… Staudinger/Wenzel WEG Vorbem zu §§ 43 ff. Rn. 64 und § 43 Rn. 43), entfällt das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses mit der Veräußerung des Wohnungseigentums unbeschadet des Fortbestands der Verfahrensführungsbefugnis entsprechend § 265 ZPO, wenn der Beschluss für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslösen kann und sein Rechtsnachfolger erklärt, dass er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat. - BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 62/99
Rechtsschutzinteresse nach Veräußerung eines Wohneigentums
Mit der Veräußerung eines Wohnungseigentums kann zwar das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen, wenn die Ungültigerklärung des Beschlusses für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat (BayObLG WuM 1998, 511 ). - LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06
Wohnungseigentum - Errichtung einer Garage
2 Z 104/87">1988, 847; WuM 1998, 511; WE 1999, 428; ZMR 2000, 241, 242; OLG Hamburg WuM 2003, 104; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 14; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 622).
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