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BayObLG, 19.04.1991 - BReg. 1 Z 23/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufige Anordnung; Gericht; Vormundschaft; Maßnahmen ; Bedürfnis; Einschreiten; Kind ; Gefahr; Dringlichkeit; Glaubhaft; Sorgerechtsmißbrauch; Vernachlässigung; Elternversagen; Entziehung; Recht; Aufenthaltsbestimmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1666
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1218
- Rpfleger 1991, 354
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92
Voraussetzungen der Entziehung der gesamten Personensorge
Die Anwendbarkeit deutschen Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass sich das Gewaltverhältnis zwischen Vater und Tochter nach türkischem Recht richtet und dieses anzuerkennen ist (Art. 3 MSA), denn das Vormundschaftsgericht hat eine Maßnahme aufgrund von § 1666 BGB getroffen (Art. 8 Abs. 1 MSA; BayObLG FamRZ 1991, 1218/1219 m. w. Nachw.).Ein Fehlverhalten im Sinn von § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB kommt nämlich auch bei einem unverschuldeten Elternversagen in Betracht, wenn die Eltern auf die Entwicklung der Tochter zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit nicht angemessen, sondern mit Unverständnis oder Hilflosigkeit reagieren (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1218/1220; KG FamRZ 1985, 97/99;… MünchKomm-BGB/Hinz 3.Aufl. § 1666 Rn. 40); ferner bei einer Kindeswohlgefährdung durch das Verhalten Dritter, das die Eltern nicht unterbinden (…BayObLG aaO).
(2) Das Landgericht hat geprüft, ob die Gefährdung durch andere Maßnahmen abgewendet werden könnte, insbesondere durch öffentliche Hilfe zur Erziehung im Sinn der §§ 27 ff SGB VIII. d.F. des Art. 10 Abs. 2 KJHG (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1218/1220 und FamRZ 1992, 90/91).
- BayObLG, 08.12.1994 - 1Z BR 147/94
Entziehung elterlicher Rechte bei Gefährdung des Kindeswohls
Diese Erklärung des Kreisjugendamts enthob das Beschwerdegericht zwar nicht seiner Verpflichtung, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob im Rahmen der öffentlichen Hilfen, auf die das Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Anspruch gewährt (§§ 27 f. SGB VIII), eine mit der Trennung des Mädchens von der Familie (§ 1666a BGB ) verbundene und daher den Fortbestand der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts erfordernde Maßnahme in Betracht kam und mit Bindungswirkung für das Jugendamt anzuordnen war (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1218, 1220 und 1992, 90, 91; OLG Frankfurt DAVorm 1993, 943, 944 mit Anm. Dickmeis;… Staudinger/Coester § 1666a Rn. 13;… MünchKomm/Hinz § 1666 Rn. 53a und § 27 SGB VIII Rn. 4;… Erman/Michalski BGB 9. Aufl. § 1666 Rn. 17; Coester FamRZ 1991, 253, 260; a.A. hinsichtlich der Anordnungsbefugnis des Vormundschaftsgerichts Krug/Grüner/Dalichau Kinder- und Jugendhilfe Anm. III S. 22, Jans/Happe/Saurbier Kinder- und Jugendhilferecht Anm. C I 2a, jeweils zu § 27 SGB VIII). - BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 92/92
Nichteheliches Kind; Mutter; Elterliche Sorge; Allein; Verfassungsmäßigkeit; …
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