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   BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92   

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https://dejure.org/1992,2806
BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92 (https://dejure.org/1992,2806)
BayObLG, Entscheidung vom 19.08.1992 - 1Z BR 48/92 (https://dejure.org/1992,2806)
BayObLG, Entscheidung vom 19. August 1992 - 1Z BR 48/92 (https://dejure.org/1992,2806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666, § 1666a
    Voraussetzungen der Entziehung der gesamten Personensorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung der gesamten Personensorge; Schwerwiegende Gefahren; Körperlich; Geistig; Seelisch; Kindeswohl; Züchtigung; Wiederholungsgefahr

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - VIII 489/91
  • LG Augsburg - 5 T 4392/91
  • BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 229
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.04.1991 - BReg. 1 Z 23/91

    Vorläufige Anordnung; Gericht; Vormundschaft; Maßnahmen ; Bedürfnis;

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92
    Die Anwendbarkeit deutschen Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass sich das Gewaltverhältnis zwischen Vater und Tochter nach türkischem Recht richtet und dieses anzuerkennen ist (Art. 3 MSA), denn das Vormundschaftsgericht hat eine Maßnahme aufgrund von § 1666 BGB getroffen (Art. 8 Abs. 1 MSA; BayObLG FamRZ 1991, 1218/1219 m. w. Nachw.).

    Ein Fehlverhalten im Sinn von § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB kommt nämlich auch bei einem unverschuldeten Elternversagen in Betracht, wenn die Eltern auf die Entwicklung der Tochter zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit nicht angemessen, sondern mit Unverständnis oder Hilflosigkeit reagieren (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1218/1220; KG FamRZ 1985, 97/99; MünchKomm-BGB/Hinz 3.Aufl. § 1666 Rn. 40); ferner bei einer Kindeswohlgefährdung durch das Verhalten Dritter, das die Eltern nicht unterbinden (BayObLG aaO).

    (2) Das Landgericht hat geprüft, ob die Gefährdung durch andere Maßnahmen abgewendet werden könnte, insbesondere durch öffentliche Hilfe zur Erziehung im Sinn der §§ 27 ff SGB VIII. d.F. des Art. 10 Abs. 2 KJHG (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1218/1220 und FamRZ 1992, 90/91).

  • KG, 14.09.1984 - 1 W 427/84

    Entziehung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Unverschuldet; Gefährdung; Kindeswohl;

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92
    Ein Fehlverhalten im Sinn von § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB kommt nämlich auch bei einem unverschuldeten Elternversagen in Betracht, wenn die Eltern auf die Entwicklung der Tochter zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit nicht angemessen, sondern mit Unverständnis oder Hilflosigkeit reagieren (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1218/1220; KG FamRZ 1985, 97/99; MünchKomm-BGB/Hinz 3.Aufl. § 1666 Rn. 40); ferner bei einer Kindeswohlgefährdung durch das Verhalten Dritter, das die Eltern nicht unterbinden (BayObLG aaO).
  • BayObLG, 08.01.1990 - BReg. 1a Z 66/89

    Internationalen Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für Maßnahmen zur Abwehr

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92
    Zu den Schutzmassnahmen im Sinn von Art. 1 MSA gehören Anordnungen gemäß § 1666 BGB (BayObLG FamRZ 1990, 780 ; Palandt/Heldrich Anh. zu Art. 24 EGBGB Rn. 13).
  • BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 1 Z 39/91

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Maßnahmen; Trennung; Kind; Eltern

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92
    (2) Das Landgericht hat geprüft, ob die Gefährdung durch andere Maßnahmen abgewendet werden könnte, insbesondere durch öffentliche Hilfe zur Erziehung im Sinn der §§ 27 ff SGB VIII. d.F. des Art. 10 Abs. 2 KJHG (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1218/1220 und FamRZ 1992, 90/91).
  • BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89

    Beschwerde einer Mutter gegen die Entziehung der Personensorge für ihr Kind

    Auszug aus BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Beweiswürdigung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler überprüfen (BayObLG NJW-RR 1990, 70 /72 und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 08.12.1994 - 1Z BR 147/94

    Entziehung elterlicher Rechte bei Gefährdung des Kindeswohls

    b) Die Anwendung deutschen Rechts folgt aus Art. 19 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 EGBGB (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 913, 914 und 1993, 229, 230; Palandt/Heldrich BGB 53. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 9, 10 und 12).

    Die Rechtsfolgenregelung des § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB räumt den Gerichten der Tatsacheninstanz zwar hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen ein Auswahlermessen ein (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 229, 231).

    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht angenommen, daß die Gefährdung des Kindeswohls nicht durch öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28, 31 SGB VIII (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 90, 91 und FamRZ 1993, 229, 231) begegnet werden kann.

  • OLG München, 21.02.2023 - 16 UF 963/22

    Entzug der elterlichen Sorge bei körperlicher Züchtigung nach syrischem

    Auch die Grenzen, die dieses Recht setzt, sind jedenfalls überschritten, wenn die körperliche Züchtigung zu erheblichen Verletzungen des Kindes führt (BayObLG, FamRZ 1993, 229).
  • BayObLG, 13.02.1997 - 1Z BR 213/96

    Rechtfertigung der Entziehung der Personensorge

    Insoweit ist dem Gericht ein Auswahlermessen eingeräumt (BayObLG FamRZ 1993, 229 /231).
  • BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94

    Vormundschaftsgerichtliche Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des

    Ohne Rechtsfehler führt das Landgericht aus, daß der Gefährdung des Kindeswohls nicht durch öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28, 31 SGB VIII (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 90/91 und FamRZ 1993, 229/231) begegnet werden kann.
  • BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98

    Entziehung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung durch vorläufige Anordnung

    f) § 1666 Abs. 1 BGB räumt dem Gericht hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen ein Auswahlermessen ein (BayObLG FamRZ 1993, 229/231; MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. 9 1666 Rn. 49).
  • BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96

    Bestellung eines Ergänzungspflegers nach Entziehung der gesamten Personensorge

    Aus den vom Landgericht dargelegten Gründen ist insbesondere die Entziehung der Vertretung der Kinder (§ 1629 Abs. 1 BGB ) erforderlich (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 229/230 f.).
  • BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts der Zuführung zur

    e) § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB räumt dem Gericht hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen ein Auswahlermessen ein (BayObLG FamRZ 1993, 229/231; MünchKomm/Hinz § 1666 Rn. 49).
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