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   BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 74/94   

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https://dejure.org/1994,2620
BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 74/94 (https://dejure.org/1994,2620)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.1994 - 1Z BR 74/94 (https://dejure.org/1994,2620)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 1Z BR 74/94 (https://dejure.org/1994,2620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit für einen vorübergehenden staatlichen Eingriff in das Sorgerecht einer Mutter; Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Verpflichtung von Eltern zur Herausgabe des Kindes zum Zwecke der medizinischen Begutachtung; Erforderlichkeit einer medizinisch-psychologischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 501
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Da mit dieser Vorgehensweise aber erkennbar die Blockadehaltung der Mutter nicht beseitigt werden konnte, wäre das Amtsgericht verpflichtet gewesen, auch schwerwiegendere Maßnahmen bis hin zur Entziehung des Sorgerechts über einen befristeten Zeitraum zwecks Begutachtung der Kinder in Erwägung zu ziehen, um die auf andere Weise nicht erreichbare tatsächliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen (vgl. in ähnlichen Fällen BayObLG, FamRZ 1995, S. 501 [502]; OLG Hamburg, FamRZ 1996, S. 422 ff.).
  • OLG Rostock, 20.04.2006 - 11 UF 57/01

    Anordnung der Ergänzungspflegschaft zur Ermöglichung der Begutachtung des Kindes

    Die Ersetzung der Zustimmung der Kindesmutter und damit eine notwendige - ggf. mehrfache - kurzzeitige Herausnahme des Kindes aus dem mütterlichen Haushalt zum Zwecke der Begutachtung ist erforderlich, da nur auf diese Weise eine tatsächliche Entscheidungsgrundlage für die Umgangsregelung geschaffen werden kann (vgl. auch BayOblG FamRZ 1995, 501).
  • BayObLG, 23.08.1995 - 1Z BR 108/95

    Befristete Sorgerechtsbeschränkung und deren gewaltsame Durchsetzung

    Die durch das Vormundschaftsgericht angeordnete Beweiserhebung stellt sich als eine Maßnahme im Sinn von § 1666 Abs. 1 Satz 1, § 1666 a Abs. 1 BGB dar, mit der die Personensorge der Mutter (§ 1626 Abs. 1 BGB ) eingeschränkt und in ihre Rechte eingegriffen wird (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 501, 502; Keidel/Kahl § 19 Rn. 9).

    Art und Umfang dieser Ermittlungen richten sich nach der Lage des Einzelfalls; die Richter der Tatsacheninstanzen entscheiden darüber nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 501, 502).

    Soweit die Beteiligte zu 1 mit der weiteren Beschwerde erstmals vorträgt, sie habe eine ambulante Therapie in die Wege geleitet, die im September beginne, kann dies im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 501, 502; Keidel/Kuntze § 27 Rn. 43).

    Die auf die Dauer der angeordneten Maßnahme befristete Bestellung des Beteiligten zu 2 zum Pfleger (vgl. § 1915 Abs. 1 , § 1791 b Abs. 1 Satz 1 BGB ) läßt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 501, 502).

  • OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 137/01

    Beiziehung der strafrechtlichen Ermittlungsakte bei Verdacht des sexuellen

    Danach hat das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen gemäß §§ 12 FGG, 621 a Abs. 1 Satz 1 ZPO aufzuklären Art und Umfang der Ermittlungen bestimmen sich nach der Lage des jeweiligen Einzelfalls, der Amtsrichter entscheidet hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLG FamRZ 1995, 501, 502).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 23/04

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Anfechtung einer Anordnung über die Einholung

    Soweit das OLG Zweibrücken in seiner Entscheidung vom 22. September 1998 (FamRZ 1999, 521) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts (FamRZ 1995, 501) ausführt, dass die Anordnung eines kinderpsychologischen Gutachtens bereits das Sorgerecht einschränke, trägt das angegebene Zitat diese Bewertung nicht.
  • OLG Zweibrücken, 03.09.2003 - 5 WF 88/03

    Zur (ausnahmsweisen) selbständigen Anfechtung einer familiengerichtlichen

    Die psychologische Begutachtung eines Kindes und der in diesem Zusammenhang angeordnete Umgang des Kindes darf allerdings mangels besonderer Ermächtigungsgrundlage grundsätzlich nur mit Zustimmung des Sorgeberechtigten angeordnet und durchgeführt werden (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1626 Rdnrn. 10 ff m. w. N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 1479; BayObLG FamRZ 1995, 501).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1998 - 2 WF 54/98

    Übernahme der elterlichen Sorge und Abklärung des erhobenen Vorwurfs des

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  • OLG Dresden, 14.01.2000 - 20 WF 608/99

    Verfahrenspfleger für minderjährige Kinder - Beschwerderecht der Eltern -

    Dabei genügt es bereits, wenn die elterliche Sorge - wie hier bei der Verfahrenspflegerbestellung - eingeschränkt wird (vgl. BayObLG, FamRZ 1995, 501 ; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 521 .
  • OLG Frankfurt, 01.08.2000 - 6 WF 149/00
    Etwa anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts (FamRZ 95, 501).
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