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   BayObLG, 21.01.1991 - RReg. 4 St 219/90   

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https://dejure.org/1991,4018
BayObLG, 21.01.1991 - RReg. 4 St 219/90 (https://dejure.org/1991,4018)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.1991 - RReg. 4 St 219/90 (https://dejure.org/1991,4018)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 1991 - RReg. 4 St 219/90 (https://dejure.org/1991,4018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haschisch; Haschischpfeife; Kokain ; Besitz; Kontakt; Geboten; Erforderlich; Unerläßlich; Freiheitsstrafe; Besondere Umstände in der Tat; Betäubungsmittel; Eigenverbrauch; Unrechtsgehalt; Strafzumessung; Selbstgefährdung; Straflosigkeit; Konsum; Vorstrafen; ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 21.01.1991 - RReg. 4 St 219/90
    Der unterschiedliche Unrechtsgehalt ist bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (BayObLGSt 1988, 62/70).

    Die Straflosigkeit der Selbstgefährdung ist auch der Grund dafür, daß der Konsum von Betäubungsmitteln als solcher straffrei ist (BayObLGSt 1988, 62/67).

  • OLG Hamm, 12.08.1985 - 1 Ss 887/85
    Auszug aus BayObLG, 21.01.1991 - RReg. 4 St 219/90
    Ähnlich wie der Begriff "geboten" (hierzu OLG Hamm wistra 1986, 30 = MDR 1986, 72) ist auch der Begriff "erforderlich" im Sinngehalt nicht identisch mit "unerläßlich".

    Dieser Annahme steht entgegen, daß in den Urteilsgründen unmittelbar vor der Anführung dieses Paragraphen eine rechtliche Voraussetzung für die Verhängung der kurzen Freiheitsstrafe genannt worden ist, die nicht der Fassung des Gesetzes entspricht (OLG Hamm wistra 1986, 30/31).

  • BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 3 St 103/88

    Zur Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen

    Auszug aus BayObLG, 21.01.1991 - RReg. 4 St 219/90
    Die Gründe des angefochtenen Urteils lassen nicht zweifelsfrei erkennen, ob sich das Landgericht im klaren war, daß die Verhängung der Freiheitsstrafe von vier Monaten nur in Betracht kam, wenn dies unerläßlich war (zu den Voraussetzungen für die Annahme der Unerläßlichkeit BayObLGSt 1988, 109/110/111).
  • BayObLG, 25.11.1995 - RReg. 4 St 191/91

    Kurze Freiheitsstrafe; Heroin; Besonders gefährliches Betäubungsmittel; Verstoß

    Mit der Verwendung des Begriffs der Unerlässlichkeit werden höhere Anforderungen an die Verhängung einer Freiheitsstrafe gestellt als mit "Gebotensein" (OLG Hamm wistra 1986, 30; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 47 Rdn. 7; ebenso Senatsbeschluss vom 21.01.1991 RReg. 4 St 219/90 = DRsp-ROM Nr. 1995/7323 zum Begriff des "Erforderlichseins").

    Da auch der Erwerb und der sonstige verbotene Umgang mit Heroin weit verbreitet ist und daher insoweit zu den "durchschnittlichen, gewöhnlich vorkommenden Taten gleicher Art" zu rechnen ist, kann nach dem Regelungszusammenhang der genannten Vorschriften zur Begründung "besonderer Umstände" nicht allein auf die Eigenschaft eines Betäubungsmittels als besonders gefährliche Droge abgestellt werden (Senatsbeschluss vom 21.1.1991 RReg. 4 St 219/90 = DRsp-ROM Nr. 1995/7323).

  • BayObLG, 25.11.1991 - RReg. 4 St 191/91

    Betäubungsmittel: Besitz/Erwerb zum Eigenverbrauch - geringe Menge Heroin

    Mit der Verwendung des Begriffs der Unerlässlichkeit werden höhere Anforderungen an die Verhängung einer Freiheitsstrafe gestellt als mit "Gebotensein" (OLG Hamm wistra 1986, 30 ; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 47 Rdn. 7; ebenso Senatsbeschluss vom 21.01.1991 RReg. 4 St 219/90 = DRsp-ROM Nr. 1995/7323 zum Begriff des "Erforderlichseins").

    Da auch der Erwerb und der sonstige verbotene Umgang mit Heroin weit verbreitet ist und daher insoweit zu den "durchschnittlichen, gewöhnlich vorkommenden Taten gleicher Art" zu rechnen ist, kann nach dem Regelungszusammenhang der genannten Vorschriften zur Begründung "besonderer Umstände" nicht allein auf die Eigenschaft eines Betäubungsmittels als besonders gefährliche Droge abgestellt werden (Senatsbeschluss vom 21.1.1991 RReg. 4 St 219/90 = DRsp-ROM Nr. 1995/7323).

  • BayObLG, 03.08.1992 - 4St RR 131/92

    Gefährlichkeit; Droge; Heroin; Eigenverbrauch; Anlasten

    Die Straflosigkeit der Selbstgefährdung ist auch der Grund dafür, daß der Konsum von Betäubungsmitteln als solcher straffrei ist (Bay0bLGSt 1988, 62 [67]; Beschluß vom 21.1.1991 - RReg. 4 St 219/90).
  • BayObLG, 03.04.1995 - 4St RR 59/95

    Gefährlichkeit; Betäubungsmittel; Besitz; Geringe Menge; Verhängung;

    Zur Begründung "besonderer Umstände" im Sinn des § 47 StGB kann deshalb nicht allein auf die Eigenschaft eines Betäubungsmittels als besonders gefährlich abgestellt werden (Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21.1.1991 - RReg 4 St 219/90).
  • BayObLG, 18.09.1995 - 4St RR 189/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Kurzfristige Freiheitsstrafe bei BtM-Verstoß zum

    Mit der Verwendung des Begriffs der Unerläßlichkeit werden höhere Anforderungen an die Verhängung einer Freiheitsstrafe gestellt als mit dem des "Erforderlichseins" (Senatsbeschluß vom 21.1.1991 RReg. 4 St 219/90).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 4St RR 8/95
    Durch die Verwendung des Begriffs der Unerläßlichkeit werden höhere Anforderungen an die Verhängung einer Freiheitsstrafe gestellt als mit dem der Erforderlichkeit (Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21.1.1991 - RReg. 4 St 219/90) oder dem des Gebotenseins (OLG Hamm MDR 1986, 72).
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