Rechtsprechung
| BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99 |
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StGB § 27; AuslG § 32 Abs. 1 Nr. 1
Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder Verpflegung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1999, 627
- StV 2000, 366
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa); …
Jedoch ließe eine solche Willenshaltung des B. entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (BayObLG NStZ 1999, 627; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312; KG NStZ 2006, 530) die Strafbarkeit des Angeklagten nicht entfallen. - BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99
Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen …
Als Beihilfehandlung i.S.d. § 27 StGB kommt jede denkbare Hilfeleistung in Betracht, sofern sie dazu beiträgt, daß der Haupttäter unrichtige Angaben macht, um für sich oder einen anderen eine Aufenthaltsgenehmigung zu beschaffen (vgl. Senat NStZ 1999, 464, 465; BGH NStZ 1990, 443; BayObLG NStZ 1999, 627;… Nissen in GK-AuslR § 92 a Rdn. 5 AuslG;… Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze § 92 a Rdn. 4 AuslG;… Stoppa aaO § 92 a Rdn. 23;… Hailbronner, Ausländerrecht § 92 a Rdn. 9 f AuslG). - OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 92/03 Gemäß § 92 a AuslG ist die Beihilfe zu den in § 92 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 6 oder Abs. 2 AuslG bezeichneten Handlungen als verselbstständigte Beihilfehandlung strafbar (BayObLG StV 2000, 366 L.;… Senge, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 92 a AuslG Rn. 3).
Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).
- OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04
Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des …
Diese in der obergerichtlichen Rechtssprechung zum Teil vertretene Auffassung (vgl. BayOblG, Beschluß vom 21.05.1999 - 4 St RR 86/99 - und Beschluß vom 25.06.2001 - 4 St RR 77/01; OLG Düsseldorf StV 2002, 312, KG, Beschluß vom 04.07.2001 - (4) 1 Ss 263/00 (195/00)) hat ihren Ausgangspunkt in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.06.1990 (BGH NJW 1990, 2207). - OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 1 Ss 42/02
Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Verstoß gegen das Ausländergesetz; …
Für deren Auslegung hat die im Rahmen der Anwendung der allgemeinen Beihilfevorschrift des § 27 StGB in Bezug auf das Dauerdelikt des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet (§ 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG) vorgenommene Konkretisierung zu gelten, dass die bloße Gewährung von Unterkunft und die Entlohnung von Arbeitsleistungen zur Tatbestandsverwirklichung nicht genügt, wenn der Ausländer unabhängig hiervon zur Fortsetzung des Aufenthalts entschlossen war und er auch keiner Bestärkung in seinem Tatentschluss mehr bedurfte (BGH NJW 1990, 2207; BayObLG NStZ 1999, 627 f.;… Tröndle Fischer, a.a.O., Rdnr. 2c).Nach den Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen ist es offen, ob der Angeklagte den illegalen Aufenthalt des B oder nur zeitweise dessen unerlaubte Beschäftigung habe unterstützen wollen, die aber an der bereits getroffenen Vorentscheidung des B für ein die festgestellte kurzfristige Beschäftigung bei der Fa. A übergreifendes illegales Verbleiben in Deutschland nichts änderte (vgl. hierzu BayObLG NStZ 1999, 627 (628)).
- OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02 Gemäß § 92 a AuslG ist die Beihilfe zu den in § 92 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 6 oder Abs. 2 AuslG bezeichneten Handlungen als verselbstständigte Beihilfehandlung strafbar (BayObLG StV 2000, 366 L.;… Senge, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 92 a AuslG Rn. 3).
Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).
- OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers; …
Eine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und Verpflegung liege nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der Täter seinen weiteren Aufenthalt davon abhängig mache (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss 53/08 - KG, NStZ 2006, 530; KG, Beschluss vom 04.07.2001- 1 Ss 263/00 - BayObLG, NStZ 1999, 627; BayObLG, NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf, StV 2002, 312). - OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01 In diesem Sinne ist die Bewertung zu verstehen, an einer Beihilfehandlung durch Gewähren von Wohnung o.a. könne es bereits in objektiver Hinsicht fehlen, wenn der Haupttäter in jedem Fall entschlossen war, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln (so BGH NJW 1990, 2207 f; BayObLG NStZ 1999, 627 f).
- OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 2 Ss 53/08
Voraussetzungen für die Annahme von Beihilfe zum illegalen Aufenthalt
Werden einem solchen in seinem Tatentschluss gefestigten Täter Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten geboten, die ihm den Aufenthalt zwar erleichtern, von denen er sein ungesetzliches Verbleiben im Inland aber nicht abhängig macht, vermag dies die durch den Täter verwirklichte Rechtsgutsverletzung, nämlich die Verbotswidrigkeit seines Aufenthaltes, nicht zu fördern (BGH NStZ 1990, 443; BayObLG NStZ 1999, 627; NJW 2002, 1663; KG (4) 1 Ss 263/00, bei JURIS; OLG Düsseldorf StV 2002, 312). - BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04
Förderung des unerlaubten Aufenthalts von Ausländern durch Gewährung …
Es kann dahinstehen, ob weiterhin an der Rechtsprechung des BayObLG festzuhalten ist, wonach einem zur Fortsetzung seines illegalen Aufenthaltes fest entschlossenen Ausländer durch Gewährung von Erwerbsmöglichkeit oder Unterkunft regelmäßig keine Beihilfe geleistet werden kann (vgl. BayObLG NStZ 1999, 627; BGH NJW 1990, 2207), denn diese Rechtsprechung hatte jeweils Fälle zum Gegenstand, bei denen sich ein Ausländer bereits illegal in der Bundesrepublik aufhielt und fraglich war, ob durch die Hilfehandlungen der illegale Aufenthalt weiter gefördert werden konnte (vgl. dazu auch Kritik von König NJW 2002, 1663). - BayObLG, 03.02.2000 - 4St RR 8/00
Ausländerrecht: Anforderungen an die Annahme von Mittäterschaft bzw. Beihilfe …
- LG Landshut, 24.06.2008 - 4 Qs 196/08
Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt: Gewähren von Unterkunft für peruanischen …
- BayObLG, 10.12.2002 - 4St RR 118/02
Visumpflicht für rumänische Reinigungskräfte
- KG, 23.08.2000 - 1 Ss 157/00
- KG, 04.06.2001 - 1 Ss 263/00
