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BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 1 Z 56/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensfehler; Persönliche Anhörung; Akte; Zielrichtung; Gefährdung; Kindeswohl; Verhältnismäßigkeit; Gesetzeswortlaut; Mündliche Anhörung; Anhörungsprotokoll; Elterlichen Sorge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 50a
- rechtsportal.de (Leitsatz)
FGG § 50a
Papierfundstellen
- NJW 1980, 2422 (Ls.)
- FamRZ 1980, 1150
- BayObLGZ 1980, 215
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88
Finanzierung eines Hochschulstudiums
Geschuldet wird also die den Eltern wirtschaftlich zumutbare Finanzierung einer optimalen begabungsbezogenen Berufsausbildung ihres Kindes, die dessen Neigungen entspricht, ohne daß sämtliche Neigungen und Wünsche berücksichtigt werden müssen, insbesondere nicht die, die sich als nur flüchtig oder vorübergehend erweisen oder mit den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes oder den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern nicht zu vereinbaren sind (BGHZ 69, 190, 192 f.; Senatsurteil vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1150). - BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83
Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens
Sie soll in erster Linie der nach § 12 FGG gebotenen Sachaufklärung dienen (so BayObLG FamRZ 1980, 1150, 1151;… s. auch BT-Drucks. 8/2788 S. 72 und MünchKomm/Hinz aaO). - BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95
Anhörung der Eltern im Verfahren zur Entziehung der elterlichen Sorge
a) Gemäß § 50a Abs. 1 S. 3 FGG sind in den Fällen der §§ 1666 und 1666a BGB die sorgeberechtigten Eltern der von der Maßnahme (hier der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts) betroffenen Kinder stets persönlich, d.h. mündlich (BayObLGZ 1980, 215/218), anzuhören, um mit ihnen zu klären, wie die Gefährdung des Kindeswohls abgewendet werden kann.Die getroffenen Maßnahmen waren nicht besonders eilbedürftig (vgl. dazu BayObLGZ 1980, 215/217).
Denn die Anhörung gemäß § 50a Abs. 1 S. 3 FGG soll, neben der Sachaufklärung (§ 12 FGG ) hinsichtlich der Voraussetzungen für einen Eingriff in das Elternrecht, auch der Erörterung mit den Eltern dienen, wie eventuell eine Gefährdung des Kindeswohls abgewendet werden kann (vgl. BayObLGZ 1980, 215/219).
und 29.12.1994 eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung durch das Landgericht darstellen konnten (vgl. dazu BayObLGZ 1980, 215/220 und Senatsbeschluß vom 7.12.1993 1Z BR 99/93, 114/93), und ob sich das Landgericht nicht wenigstens in den Gründen seines Beschlusses damit hätte auseinandersetzen müssen, warum es eine erneute Anhörung nicht für erforderlich gehalten hat (§ 25 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 524/528).
- BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81
Entziehung; Personensorge; Sorgerecht; Mißbrauch; Aufenthaltsbestimmungsrecht; …
Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1980, 215/217), zutreffend bejaht und dabei die Beschwerdeberechtigung der Mutter ( § 20 Abs. 1 FGG ) ohne Rechtsfehler angenommen.Das Gesetz schreibt für das Verfahren nach § 1666 BGB eine persönliche (mündliche) Anhörung der Eltern (hier: der Mutter) durch das Gericht zwingend vor, um insbesondere dem Richter einen persönlichen Eindruck von den Anzuhörenden zu vermitteln (Diederichsen NJW 1980, 1/10) und um mit ihnen zu klären, wie die Gefährdung des Kindeswohls abgewendet werden kann (BayObLGZ 1980, 215/218 f. = FamRZ 1980, 1150/1152; Senatsbeschluß vom 10.4.1981 - BReg. 1 Z 22/81 -).
In einem solchen Fall kann die Notwendigkeit einer abermaligen Anhörung im Beschwerdeverfahren jedenfalls dann verneint werden, wenn - wie hier - weder neue Tatsachen vorgetragen sind noch eine Änderung rechtlicher Gesichtspunkte eingetreten ist (BayObLGZ 1980, 215/220 m.Nachw.; LG Berlin DAV 1980, 143/147 und - zu § 64 a FGG - 419/422; Palandt Einf. v. § 1626 BGB Anm. 6 b, § 1666 BGB Anm. 7;… vgl. Keidel/Kuntze/Winkler Nachtrag zur 11. Aufl. § 50 a FGG RdNr. 4 a.E.) und auch in Hinblick auf den Zeitablauf seit der persönlichen Anhörung durch das Vormundschaftsgericht die erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren nicht geboten ist (BayObLG MDR 1981, 230/231).
- BayObLG, 28.09.1983 - BReg. 1 Z 67/83
Formelle und materielle Voraussetzungen für ein vormundschaftsgerichtliches …
Der hierüber gefertigte kurze Aktenvermerk (Bl. 15 d.A. X 712/82 AG Nürnberg) läßt es schon als fraglich erscheinen, ob die Anhörung den nach § 50 a FGG zu stellenden Anforderungen genügte (vgl. hierzu BayObLGZ 1980, 215/218 f.).Dieser Verfahrensfehler führt allein schon zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht (vgl. BayObLGZ 1980, 215/221; 1983, 125/127 = FamRZ 1983, 948; Senatsbeschluß vom vom 1.7.1983 - BReg. 1 Z 37/83 S. 11; OLG Hamburg FamRZ 1983, 527).
Die Sache ist sonach unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen, das die unterlassenen Anhörungen (vgl. BayObLGZ 1980, 215/221) nachzuholen und sodann erneut über die Sache zu entscheiden haben wird, wobei auch das neue Vorbringen des Jugendamts im Schriftsatz vom 25.9.1983 zu berücksichtigen sein wird.
- BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81
Persönliche Anhörung; Anhörung; Sorgerecht; Eltern; Rechtsmittel; Beschwerde
Denn das Erstbeschwerdegericht prüft nicht nur die Entscheidungsgründe des Gerichts des ersten Rechtszugs nach, sondern unterzieht das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich z.Zt. seiner Entscheidung darstellt, einer eigenen Beurteilung; es tritt durch die Beschwerde in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Gerichts des ersten Rechtszuges (BayObLGZ 1980, 215/219 m. Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler§ 25 FGG RdNr. 2, Jansen § 23 FGG RdNr. 11).In einem solchen Fall muß die Notwendigkeit einer abermaligen Anhörung im Beschwerdeverfahren bejaht werden (BayObLGZ 1980, 215/220; OLG Hamburg FamRZ 1981, 1105; Luthin FamRZ 1981, 111/115 f.).
- BayObLG, 08.07.1994 - BReg. 1 Z BR 9/94
Rechtmäßigkeit der Gestattung von Zwangsmaßnahmen gegenüber den Eltern zum …
Die Anhörung dient in erster Linie der gemäß § 12 FGG gebotenen Sachaufklärung (BGH NJW 1985, 1702/1705; BayObLG FamRZ 1989, 1340/1341) und soll den Richter in die Lage versetzen, einen persönlichen Eindruck von dem Anzuhörenden zu gewinnen (BayObLGZ 1980, 215/218).Mit der Eilbedürftigkeit der Maßnahme konnte dies schon deshalb nicht gerechtfertigt werden, weil die vorläufige Anordnung des Vormundschaftsgerichts mit der Bekanntmachung wirksam geworden war (§ 16 Abs. 1 FGG ), und daher der Beschwerdeentscheidung eine besondere Eilbedürftigkeit nicht mehr zukam (vgl. BayObLGZ 1980, 215/221).
- BayObLG, 09.10.1989 - BReg. 1a Z 49/89
Entlassung als Vormund für ein Kind ; Bestellung eines Jugendamtes zum Vormund ; …
Die Verletzung des Gebots, das Ergebnis der mündlichen Anhörung in den Akten niederzulegen, stellt einen Verfahrensfehler dar (BayObLGZ 1980, 215/220 = FamRZ 1980, 1150/1152;… MünchKomm/Hinz Rn. 10, Keidel/Kuntze Rn. 12, jeweils zu § 50 a FGG ).Dies liegt zwar grundsätzlich im Rahmen des dem Landgericht eingeräumten Ermessens (BGH NJW 1985, 1702/1705; BayObLGZ 1980, 215/221 m.w.Nachw.).
- BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde des Vaters hat das Landgericht - was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1980, 215/217) - ohne Rechtsfehler bejaht.Die nach § 50 a Abs. 1 Satz 3 FGG i.V.m. § 1666 BGB erforderliche persönliche Anhörung des Vaters wurde vom Amtsgericht vorgenommen; seine erneute persönliche Anhörung durch das Beschwerdegericht (dazu BayObLGZ 1980, 215/218 ff.) war danach nicht mehr geboten.
- BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81
Anhörung; Mündliche; Eltern; Aufenthalt; Ausland; Schwerwiegender Grund; …
Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat die Beschwerdekammer, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1980, 215/217), zutreffend bejaht und dabei die Beschwerdeberechtigung des Vaters (§ 20 Abs. 1 FGG) ohne Rechtsirrtum angenommen.Der Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung des Vaters im Beschwerdeverfahren (vgl. hierzu: BayObLGZ 1980, 215/219 f.; Palandt Einf v § 1626 BGB Anm. 6 b;… Keidel/Kuntze/Winkler Nachtrag zur 11. Aufl. § 50 a FGG RdNr. 4 a.E.) war auch das Landgericht durch die nicht absehbare Dauer seines Aufenthalts im Ausland, der hier als schwerwiegender Grund im Sinne von § 50 a Abs. 3 Satz 1 FGG anzusehen ist, enthoben.
- BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83
Voraussetzungen für die Annahme als eheliches Kind; Anforderungen an die …
- BayObLG, 14.02.1984 - BReg. 1 Z 94/83
Zulässigkeit der Entziehung des Personensorgerechts und Vermögenssorgerechts …
- BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96
Verfahren über den Erlass einer Verbleibensanordnung
- OLG Oldenburg, 01.10.1997 - 5 W 159/97
Besondere Begründungen im Sorgerechtsverfahren; Erforderlichkeit der Anhörung der …
- BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts im Verfahren auf Erteilung …
- BayObLG, 09.05.1996 - 1Z BR 203/95
Entziehung der gesamten elterlichen Sorge durch Entziehung sämtlicher Teilrechte
- AG Siegen, 21.07.2011 - 15 F 757/11
Kindesunterhalt, Studium, Ausbildung als angemessene Vorbildung
- BayObLG, 28.07.1988 - BReg. 1a Z 32/88
Entziehung; Personensorge; Vorläufige Anordnung; Gefahr; Kindeswohl; Bedürfnis
- BayObLG, 17.12.1984 - BReg. 1 Z 81/84
Erneute persönliche Anhörung der Eltern durch das Vormundschaftsgericht bei …
- OLG Düsseldorf, 06.02.1981 - 6 UF 170/80
Herausgabeverfahren; Sorgerechtsentscheidung; Vollstreckungsverfahren; …
- OLG Zweibrücken, 24.01.1984 - 3 W 8/84
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Gefährdung des Kindeswohls durch …
- BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
Erteilung eines Erbscheins; Einziehung des Erbscheins; Beeinträchtigung der …
- OLG Frankfurt, 03.09.1981 - 20 W 274/81
- KG, 13.03.1981 - 1 W 4662/80
Entzug des Personensorgerechts für ein Kind im Wege vorläufiger Anordnung; Entzug …
- OLG Oldenburg, 13.02.1981 - 5 Wx 3/81