Rechtsprechung
   BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 2 St 134/88   

Zerknüllte Fahrtenschreiber-Diagrammscheibe

§ 274 StGB, "Nachteil": geschützt sind auch Beweisführungsinteressen, jedoch nicht in Bezug auf einen staatlichen Straf- bzw. Bußgeldanspruch;

§ 111 OWiG, keine Tatbestandserfüllung, wenn noch vor Abschluß der Befragung die zunächst verweigerten Personalien angegeben werden

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1989, 676 (Ls.)
  • NZV 1989, 81



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98  

    Kennzeichenmissbrauch durch das Aufbringen eines reflektierenden Mittels, um die

    Hinzu kommt, daß der Angeklagte zwar durch die "Unterdrückung" die Aufdeckung etwaiger Verkehrsverstöße und deren anschließende Ahndung verhindern wollte; in der Vereitelung des staatlichen Straf- bzw. Bußgeldanspruchs liegt aber kein Nachteil, der im Sinne der erwähnten Vorschrift einem anderen zugefügt wird (vgl. BayObLGSt 1988, 105/106).
  • LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08  

    Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders

    Die streitige Frage, ob das Vereiteln(wollen) des staatlichen Strafanspruches (allein) zur Tatbestandsverwirklichung genügt (so AG Elmshorn, NJW 1989, 3295; a. A. BGHR StGB § 274 Nachteil 2; BayObLGSt 1988, 105; OLG Düsseldorf, MDR 1990, 73) kann die Kammer daher offen lassen.
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