Rechtsprechung
| BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 2 St 134/88 |
Zerknüllte Fahrtenschreiber-Diagrammscheibe
§ 274 StGB, "Nachteil": geschützt sind auch Beweisführungsinteressen, jedoch nicht in Bezug auf einen staatlichen Straf- bzw. Bußgeldanspruch;
§ 111 OWiG, keine Tatbestandserfüllung, wenn noch vor Abschluß der Befragung die zunächst verweigerten Personalien angegeben werden
Volltextveröffentlichungen
- Alpmann Schmidt
StGB § 274; FPersG § 7 c I Nr. 3 c; VO (EWG) 3821/85 Art. 15 VII
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1989, 676 (Ls.)
- NZV 1989, 81
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98
Kennzeichenmissbrauch durch das Aufbringen eines reflektierenden Mittels, um die …
Hinzu kommt, daß der Angeklagte zwar durch die "Unterdrückung" die Aufdeckung etwaiger Verkehrsverstöße und deren anschließende Ahndung verhindern wollte; in der Vereitelung des staatlichen Straf- bzw. Bußgeldanspruchs liegt aber kein Nachteil, der im Sinne der erwähnten Vorschrift einem anderen zugefügt wird (vgl. BayObLGSt 1988, 105/106). - LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08
Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders …
Die streitige Frage, ob das Vereiteln(wollen) des staatlichen Strafanspruches (allein) zur Tatbestandsverwirklichung genügt (so AG Elmshorn, NJW 1989, 3295;… a. A. BGHR StGB § 274 Nachteil 2; BayObLGSt 1988, 105; OLG Düsseldorf, MDR 1990, 73) kann die Kammer daher offen lassen.
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