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   BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96   

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https://dejure.org/1996,4247
BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96 (https://dejure.org/1996,4247)
BayObLG, Entscheidung vom 21.11.1996 - 1Z BR 221/96 (https://dejure.org/1996,4247)
BayObLG, Entscheidung vom 21. November 1996 - 1Z BR 221/96 (https://dejure.org/1996,4247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen wiederholter körperlicher Misshandlungen des Kindes und wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern; Überprüfbarkeit von Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts im Rechtsbeschwerdeverfahren; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 572
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 27.04.1995 - 1Z BR 1/95

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Erziehungsunvermögens der

    Auszug aus BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96
    Es bestand daher kein Anlaß, von der Erhebung einer Gerichtsgebühr zusätzlich abzusehen (vgl. Senatsbeschluß vom 27.4.1995 Az. 1Z BR 1/95 zu LG Ingolstadt 1 T 1643/93, insoweit in FamRZ 1995, 1437 nicht abgedruckt).

    Über ein Umgangsrecht (§ 1634 BGB ; vgl. BGH NJW 1984, 2824, 2825), bei dem es sich im Verhältnis zu einer Maßnahme gemäß § 1666 BGB um einen selbständigen Verfahrensgegenstand handelt (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1437, 1438), haben die Vorinstanzen noch keine Entscheidung getroffen, da zunächst über die Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 und 2 über die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu befinden war.

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96
    Die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts war daher auch unter Berücksichtigung der sich aus dem Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. hierzu BVerfGE 60, 79, 88 f. und BVerfG FamRZ 1989, 145, 146) und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß § 1666a Abs. 1 BGB rechtens.
  • BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94

    Vormundschaftsgerichtliche Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des

    Auszug aus BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96
    Einer Gefährdung des Kindeswohls kann auch nicht durch öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28 und 41 SGB VIII (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1995, 326/327 m.w.N.) begegnet werden, weil diese - wie das Landgericht unter Berufung auf das Sachverständigengutachten festgestellt hat - keinen Erfolg versprechen und insbesondere der Vater eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verweigert.
  • BGH, 16.09.1983 - IVb ZB 75/83

    Umgangsregelung - Nicht sorgeberechtigtes Elternteil - Kind - Familiensache -

    Auszug aus BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96
    Über ein Umgangsrecht (§ 1634 BGB ; vgl. BGH NJW 1984, 2824, 2825), bei dem es sich im Verhältnis zu einer Maßnahme gemäß § 1666 BGB um einen selbständigen Verfahrensgegenstand handelt (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1437, 1438), haben die Vorinstanzen noch keine Entscheidung getroffen, da zunächst über die Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 und 2 über die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu befinden war.
  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96
    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines zur Aufklärung des Sachverhalts angehörten Beteiligten sowie der Glaubhaftigkeit seiner Bekundungen obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (BayObLG FamRZ 1977, 263, 265 und NJW-RR 1991, 1098, 1100).
  • BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88

    Entziehung des Rechts der elterlichen Sorge

    Auszug aus BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96
    Die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts war daher auch unter Berücksichtigung der sich aus dem Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. hierzu BVerfGE 60, 79, 88 f. und BVerfG FamRZ 1989, 145, 146) und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß § 1666a Abs. 1 BGB rechtens.
  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

    Auszug aus BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96
    Die Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin nachgeprüft werden, ob dieses den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ) und die erhobenen Beweise fehlerfrei gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1990, 63, 65 f. und 1991, 17, 20, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

    Auszug aus BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96
    Die Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin nachgeprüft werden, ob dieses den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ) und die erhobenen Beweise fehlerfrei gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1990, 63, 65 f. und 1991, 17, 20, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 13.07.2001 - 11 WF 984/01

    Einordnung eines Verfahrens über den Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge

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  • BayObLG, 16.09.1997 - 3Z BR 374/97

    Einstweilige Anordnung durch Rechtsbeschwerdegericht - Keine weitere Beschwerde

    Erst dann ist der Verfahrensgegenstand dem Beschwerdegericht angefallen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 572 ; Jansen aaO § 24 Rn. 10; Keidel/Kuntze aaO § 24 Rn. 9 ff.; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 24 FGG Rn. 9).
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