Rechtsprechung
| BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1908b Abs.1
- SKM Katholischer Verein für soziale Dienste
(Volltext/Leitsatz)
§ 1908b I BGB
Entlassung eines Vermögenssorgebetreuers bei Abrechungsfehlern infolge von Kuraufenthalten und Strafverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch mehrmonatigen Kuraufenthalt
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- AG Bayreuth - XVII 462/98
- LG Bayreuth, 24.09.2004 - 43 T 95/04
- BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 2005, 931
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 30.06.2006 - 16 Wx 102/06
Falsche Abrechnungen des Betreuers als Entlassungsgrund
Nach dieser Vorschrift genügt für die Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt, wobei es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seiner Vertrauensposition ausreicht, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu begründeten Zweifeln an der Eignung geben (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 931). - OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05
Betreuung: Entlassung eines Berufsbetreuers wegen Eignungsmangels
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt die Entlassung des Betreuers nur dann in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen nicht als ausreichend anzusehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257; 2003, 786 und 2005, 931;… Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 b Rn. 2;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908 BGB Rn. 6, Jurgeleit/Deusing, Betreuungsrecht, § 1908 b BGB Rn. 12, Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1908 b Rn. 2).
