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   BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 85/84   

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https://dejure.org/1985,4127
BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 85/84 (https://dejure.org/1985,4127)
BayObLG, Entscheidung vom 22.01.1985 - BReg. 1 Z 85/84 (https://dejure.org/1985,4127)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - BReg. 1 Z 85/84 (https://dejure.org/1985,4127)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Sorgerecht; Gefährdung; Kindeswohl; Elternteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1680

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 635
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 41/07

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

    Das Verbot der reformatio in peius hindert eine solche Abänderung oder Ergänzung der familiengerichtlichen Entscheidung nicht, da im Verfahren nach §§ 1666, 1666 a BGB die Dispositionsmaxime nicht gilt und deshalb vom Rechtsmittelführer im Interesse des Kindeswohls auch eine Schlechterstellung hinzunehmen ist (BayObLG FamRZ 1985, 635, 636; Keidel/Kahl Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 19 Rdn. 115).
  • BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

    Das Verbot der reformatio in peius hindert eine solche Abänderung oder Ergänzung der familiengerichtlichen Entscheidung nicht, da im Verfahren nach §§ 1666, 1666 a BGB die Dispositionsmaxime nicht gilt und deshalb vom Rechtsmittelführer im Interesse des Kindeswohls auch eine Schlechterstellung hinzunehmen ist (BayObLG FamRZ 1985, 635, 636; Keidel/Kahl Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 19 Rdn. 115).
  • BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10

    Elterliche Sorge für ein Kind nicht verheirateter Eltern: Beschwerderecht des

    Der hinter der ersatzweisen Übertragung des Sorgerechts nach § 1680 Abs. 3, Abs. 2 Satz 2 BGB stehende gesetzgeberische Gedanke gebietet aber auch eine Anwendung auf die Entziehung von Teilbefugnissen (zutreffend OLG Nürnberg Beschluss vom 30. Dezember 2009 - 7 UF 1050/09 - juris; Staudinger/Coester BGB [2009] § 1680 Rdn. 16 m.w.N.; MünchKomm/Finger 5. Aufl. § 1680 Rdn. 17; Palandt/Diederichsen BGB 69. Aufl. § 1680 Rdn. 5; Orgis JAmt 2008, 243; vgl. auch BayObLG FamRZ 1985, 635, 636).
  • VerfGH Bayern, 02.02.2010 - 93-VI-08

    Kindeswohlgefährdende Herausnahmeabsicht und Entzug des Sorgerechts zur Regelung

    Zu den selbständig entziehbaren Teilbereichen des Sorgerechts gehört auch die Befugnis zur Schulanmeldung und -abmeldung sowie zur Regelung anderer schulischer Belange (vgl. BayObLG vom 22.1.1985 = FamRZ 1985, 635; Diederichsen in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, RdNr. 33 zu § 1666).
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