Rechtsprechung
BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern; Entziehung des Rechts der Zuführung zur ärztlichen Behandlung durch vorläufige Anordnung; Voraussetzungen vormundschaftsgerichtlicher Maßnahmen gemäß § 1666 BGB; Verweigerung einer objektiv gebotenen ärztlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666, § 1666a
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts der Zuführung zur ärztlichen Behandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kelheim - X 30/90
- LG Regensburg - 5 AR 113/94
- LG Regensburg, 29.04.1994 - 7 T 84/94
- BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94
- BayObLG, 27.07.1995 - 1Z BR 95/95
- BayObLG, 28.07.1995 - 1Z BR 95/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 1437 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92
Voraussetzungen der Entziehung der gesamten Personensorge
Auszug aus BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94
e) § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB räumt dem Gericht hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen ein Auswahlermessen ein (BayObLG FamRZ 1993, 229/231;… MünchKomm/Hinz § 1666 Rn. 49). - BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 1 Z 39/91
Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Maßnahmen; Trennung; Kind; Eltern
Auszug aus BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94
Die weitere Beschwerde ist formwirksam (§ 29 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 2 FGG ) eingelegt und auch im übrigen zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 90 ). - BayObLG, 13.05.1987 - BReg. 1 Z 57/86
Auszug aus BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94
Dabei genügte die Anhörung durch eine beauftragte Richterin, da das Landgericht seine Beurteilung nicht auf den persönlichen Eindruck von den Eltern, sondern nur auf solche Tatsachen gestützt hat, die auch im übrigen den Akten entnommen werden konnten (BayObLGZ 1987, 141/146).
- BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90
Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung; …
Auszug aus BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94
Diese tatsächliche Feststellung und Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rechtsfehler überprüft werden, nämlich dahin, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1990, 63/65 f. und 1991, 17/20;… Keidel/Kuntze § 27 Rn. 42). - BayObLG, 24.11.1987 - BReg. 1 Z 52/87
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Vernachlässigung und …
Auszug aus BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94
Droh dem Kind eine unmittelbare Gefährdung seiner Gesundheit, die nur abgewendet werden kann, wenn die notwendige laufende Pflege und Betreuung zuverlässig durchgeführt wird, so rechtfertigt dies ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichts gemäß § 1666 Abs. 1 BGB im Wege der vorläufigen Anordnung (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 748 ). - BayObLG, 26.02.1992 - 1Z BR 10/92
Kindesmissbrauch; Beeinträchtigung; Kindeswohl; Einschreiten; Rechtfertigung; …
Auszug aus BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94
a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch im Wege der vorläufigen Anordnung ergehen können (BayObLG NJW 1992, 1971/1972;… Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1666 Rn. 24). - BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88
Entziehung des Rechts der elterlichen Sorge
Auszug aus BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94
Die Maßnahmen sind auch verhältnismäßig (vgl. § 1666a Abs. 1 BGB und BVerfG FamRZ 1989, 145/146). - BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90
Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege; …
Auszug aus BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94
Diese tatsächliche Feststellung und Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rechtsfehler überprüft werden, nämlich dahin, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1990, 63/65 f. und 1991, 17/20;… Keidel/Kuntze § 27 Rn. 42).