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   BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92   

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BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92 (https://dejure.org/1992,7455)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.1992 - 1Z BR 42/92 (https://dejure.org/1992,7455)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 1Z BR 42/92 (https://dejure.org/1992,7455)
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  • BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 12/90

    Minderjährigenschutzabkommen; Schutzmaßnahmen; Unterstützung; Durchsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92
    Eine ernstliche Gefährdung im Sinn von Art. 8 MSA ist in der Regel anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von § 1666 Abs. 1 Satz 1, § 1666 a BGB erfüllt sind (vgl. BGHZ 60, 68/73 f. = FamRZ 1973, 138 f.; BayObLG FamRZ 1991, 216/218; OLG Köln FamRZ 1991, 363/364; Palandt/Heldrich aaO (Art. 8 MSA) Rn. 39 m. w. Nachw.).

    Dies ist bei einem Herausgabeverlangen anerkannt (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 216/218 m. w. Nachw.; Staudinger/Kropholler aaO Rn. 647).

    Bei Schutzmassnahmen auf Grund der Gefährdungszuständigkeit gemäß Art. 8 Abs. 1 MSA ist das Recht anzuwenden, welches am Gerichtsort gilt (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 780 ; 1991, 216/218).

  • BayObLG, 08.01.1990 - BReg. 1a Z 66/89

    Internationalen Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für Maßnahmen zur Abwehr

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92
    Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Sinn von Art. 1, 13 Abs. 1 MSA (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 780 m. w. Nachw.) ist in Deutschland.

    Bei Schutzmassnahmen auf Grund der Gefährdungszuständigkeit gemäß Art. 8 Abs. 1 MSA ist das Recht anzuwenden, welches am Gerichtsort gilt (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 780 ; 1991, 216/218).

  • BayObLG, 21.01.1982 - BReg. 1 Z 122/81

    Kindeswohl; Gefährdung; Gefahr; Schädigung; Verhältnismäßigkeit; Zweckmäßigkeit

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92
    Es durfte annehmen, dass die Gefährdung gegenwärtig oder doch so nahe bevorstehend und so ernst zu nehmen ist, dass sich bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BayObLG DAVorm 1983, 78/81; FamRZ 1982, 638 ).
  • BayObLG, 27.04.1988 - BReg. 1 Z 76/87

    Kriterien; Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung; Übertragung; Elterliche

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92
    Die am Kindeswohl zu orientierende Regelung des § 1681 Abs. 1 Satz 2 BGB widerspricht auch nicht der Verfassung (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 973/974; Palandt/Diederichsen § 1681 Rn. 1).
  • BayObLG, 24.11.1987 - BReg. 1 Z 52/87

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Vernachlässigung und

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92
    Auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie des geringst möglichen Eingriffs (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 748/749 [zu § 1632 Abs. 4 BGB]), der sinngemäß auch im Rahmen einer auf Art. 8 MSA gestützten Anordnung einer Vormundschaft gemäß § 1681 Abs. 1 Satz 2, § 1773 BGB Geltung beanspruchen kann, durfte das Landgericht die Aufrechterhaltung der Trennung der Kinder von ihrem Vater für notwendig halten.
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92
    Eine ernstliche Gefährdung im Sinn von Art. 8 MSA ist in der Regel anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von § 1666 Abs. 1 Satz 1, § 1666 a BGB erfüllt sind (vgl. BGHZ 60, 68/73 f. = FamRZ 1973, 138 f.; BayObLG FamRZ 1991, 216/218; OLG Köln FamRZ 1991, 363/364; Palandt/Heldrich aaO (Art. 8 MSA) Rn. 39 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 13.11.1990 - 4 UF 153/90

    Minderjähriger; Ausländer; Internationale Zuständigkeit; Gericht;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92
    Eine ernstliche Gefährdung im Sinn von Art. 8 MSA ist in der Regel anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von § 1666 Abs. 1 Satz 1, § 1666 a BGB erfüllt sind (vgl. BGHZ 60, 68/73 f. = FamRZ 1973, 138 f.; BayObLG FamRZ 1991, 216/218; OLG Köln FamRZ 1991, 363/364; Palandt/Heldrich aaO (Art. 8 MSA) Rn. 39 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92
    Hierbei folgt das Landgericht der Annahme des Sachverständigengutachtens, welches es ohne Rechtsfehler (vgl. BayObLGZ 1982, 309/314) gewürdigt hat.
  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92
    b) Die Tatsachenwürdigung aufgrund der verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Landgerichts ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur in engen Grenzen, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfbar, und zwar dahin, ob das Beschwerdegericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen nicht zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BayObLGZ 1991, 17/20; BayObLG FamRZ 1990, 801/802).
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