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   BayObLG, 23.04.1999 - 1Z BR 5/99   

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https://dejure.org/1999,8131
BayObLG, 23.04.1999 - 1Z BR 5/99 (https://dejure.org/1999,8131)
BayObLG, Entscheidung vom 23.04.1999 - 1Z BR 5/99 (https://dejure.org/1999,8131)
BayObLG, Entscheidung vom 23. April 1999 - 1Z BR 5/99 (https://dejure.org/1999,8131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Befugnis zur Regelung der schulischen Angelegenheiten; Mangelnde Einsicht der Pfleger in die erforderliche Unterbringung des Kindes in einer heilpädagogischen Einrichtung; Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666, § 1696
    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Befugnis zur Regelung der schulischen Angelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1154
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 13.02.1997 - 1Z BR 213/96

    Rechtfertigung der Entziehung der Personensorge

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1999 - 1Z BR 5/99
    Eine Änderungsentscheidung ist insbesondere geboten, wenn seit der früheren Entscheidung entweder eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen eingetreten ist oder doch Umstände zutage getreten sind, die zu einer anderen Beurteilung des der früheren Regelung zugrunde gelegten Sachverhalts nötigen, und sich hierbei ergibt, daß die Gefährdungsvoraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB nicht mehr vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 956 ).
  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1999 - 1Z BR 5/99
    Dies ist auf der Grundlage seiner für die Beurteilung im Rechtsbeschwerdeverfahren bindenden tatsächlichen Feststellungen (vgl. § 27 Abs. 1 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO ; BayObLGZ 1990, 63/65 f.; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 42) nicht zu beanstanden.
  • OLG Stuttgart, 14.12.2004 - 8 W 313/04

    Minderjährigenadoption: Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des

    Der Senat hat deshalb keinen Zweifel daran, dass aufgrund der konkreten Verfahrensgestaltung durch das Amts- und Landgericht die Wahrnehmung der Interessen des Kindes so umfassend sichergestellt wurde, dass von der Bestellung eines Verfahrenspflegers in zweiter Instanz abgesehen werden konnte (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1154).
  • VG Karlsruhe, 23.01.2001 - 2 K 4132/98

    Jugendhilfe - zur Versagung der weiteren Bewilligung; zur Erziehungseignung

    Gegen deren fehlende Eignung spricht auch der Umstand, dass dieses Gericht im genannten Beschluss trotz umfassender Kenntnis des Vorfalls vom ... und der sich anschließenden Auseinandersetzung mit dem Jugendamt der Beklagten von jeglichen Maßnahmen nach § 1666 BGB abgesehen hat, die auch gegenüber einem Pfleger ergehen können (BayOLG, Beschl. v. 23.04.1999, FamRZ 1999, 1154; Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 1666, Rd.Nr. 7).
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