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   BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8253
BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95 (https://dejure.org/1995,8253)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.1995 - 3Z BR 253/95 (https://dejure.org/1995,8253)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 1995 - 3Z BR 253/95 (https://dejure.org/1995,8253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung zum Betreuer; Antrag auf Bestellung eines Ergänzungsbetreuers; Ergänzungsbetreuer mit dem Wirkungskreis Mitwirkung bei der Löschung eines Leibgedings; Wirtschaftliches Interesse an der Bestellung eines Betreuers; Mittellosigkeit einer Betreuten; Beschwerde ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenschuldner bei Anordnung einer Ergänzungsbetreuung, Dürftigkeitseinrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 511 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 10/95

    Kostentragung bei Einstellung eines Verfahrens nach § 1666 BGB

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95
    Der Betreuer erlangt durch die Tätigkeit eines Ergänzungsbetreuers zwar den Vorteil, den jeder Geschäftspartner eines Betreuten in Form des wirksam zustande gekommenen Rechtsgeschäfts hat; das Gericht nimmt jedoch mit der Bestellung des Ergänzungsbetreuers nicht (auch) die Interessen des Geschäftspartners wahr, wie dies z.B. im Verfahren nach § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohls) bezüglich der Interessen der Eltern eines minderjährigen Kindes der Fall sein kann (BayObLGZ 1995, 168; vgl. auch BayObLGZ 1994, 1).
  • BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 830/81

    Gebrechlichkeitspflegschaft bei potentieller Geschäftsurfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95
    Der Ausnahmefall, daß unter gewissen Voraussetzungen eine Betreuung im ausschließlichen Interesse eines Dritten in Betracht kommt (vgl. BGHZ 93, 1), liegt hier nicht vor.
  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 281/93
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 253/95
    Der Betreuer erlangt durch die Tätigkeit eines Ergänzungsbetreuers zwar den Vorteil, den jeder Geschäftspartner eines Betreuten in Form des wirksam zustande gekommenen Rechtsgeschäfts hat; das Gericht nimmt jedoch mit der Bestellung des Ergänzungsbetreuers nicht (auch) die Interessen des Geschäftspartners wahr, wie dies z.B. im Verfahren nach § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohls) bezüglich der Interessen der Eltern eines minderjährigen Kindes der Fall sein kann (BayObLGZ 1995, 168; vgl. auch BayObLGZ 1994, 1).
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