Rechtsprechung
| BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 129/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- BWNotZ (Volltext, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 24)
§ 925 BGB; § 415 ZPO; § 20 GBO; § 29 GBO; § 13 BeurkG; § 36 BeurkG; § 37 BeurkG; § 44a BeurkG
Nachweis der Auflassung gegenüber dem Grundbuchamt - Deutsches Notarinstitut
BGB § 925 Abs. 1; ZPO § 415; GBO §§ 20, 29; BeurkG §§ 13 Abs. 1, 36, 37, 44a
Fehlende Unterschrift eines Beteiligten unter Beurkundung der Auflassung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachweis der Auflassung durch öffentliche Urkunden
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- finanztip.de (Kurzinformation)
Unwirksame Auflassung
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 1063/00
- BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 129/00
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2001, 734
- MDR 2001, 559
- DNotZ 2001, 560
- FGPrax 2001, 57
- Rpfleger 2001, 228
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 20/07
Immobilien - Antrag zur Grundbuchänderung in fremdem Namen
Vielmehr entspricht es völlig einhelliger Auffassung, daß das materiell-rechtlich wirksame Rechtsgeschäft nur vollzogen werden kann, wenn es dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden kann und daß deshalb beispielsweise die Auflassung im Ergebnis - allein aus Gründen des Verfahrensrechts - der Beurkundung, und zwar nach ganz herrschender Ansicht der Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO bedarf (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 57;… Böttcher, a.a.O.), um vollzogen werden zu können. - OLG Köln, 13.12.2010 - 2 Wx 137/10
Anforderungen an den Nachweis der Existenz, der Identität und der Vertretung …
Vielmehr entspricht es bislang völlig einhelliger Auffassung, daß das materiell-rechtlich wirksame Rechtsgeschäft nur vollzogen werden kann, wenn es dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden kann, und daß deshalb die Auflassung im Ergebnis - aus Gründen des Verfahrensrechts - der Beurkundung, und zwar nach ganz herrschender Auffassung der Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO bedarf (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 57; Senat, FGPrax 2007, 102 [104];… Böttcher, a.a.O.), um vollzogen werden zu können. - OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 26/10
Gesellschaftsrecht - GbR ohne Nachweis der Vertretungsbefugnis grundbuchfähig?
Vielmehr entspricht es bislang völlig einhelliger Auffassung, dass das materiell-rechtlich wirksame Rechtsgeschäft nur vollzogen werden kann, wenn es dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden kann, und dass deshalb die Auflassung im Ergebnis - aus Gründen des Verfahrensrechts - der Beurkundung, und zwar nach ganz herrschender Auffassung der Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO bedarf (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 57; Senat, FGPrax 2007, 102 [104];… Böttcher, a. a. O.), um vollzogen werden zu können.
- BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
Familien- und Erbrecht
Weil die Feststellung diese Anforderungen nicht erfüllt, eignet sie sich auch nicht als Nachweis im Sinne von § 29 Abs. 1 GBO (BayObLGZ 2001, 14/19 DNotZ 2001, 560 mit zust. Anm. Reithmann). - OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 3/10
Anforderungen an Inhalt und Form einer Eintragungsbewilligung durch eine BGB …
Vielmehr entspricht es bislang völlig einhelliger Auffassung, daß das materiell-rechtlich wirksame Rechtsgeschäft nur vollzogen werden kann, wenn es dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden kann, und daß deshalb die Auflassung im Ergebnis - aus Gründen des Verfahrensrechts - der Beurkundung, und zwar nach ganz herrschender Auffassung der Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO bedarf (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 57; Senat, FGPrax 2007, 102 [104];… Böttcher, a.a.O.), um vollzogen werden zu können.
Für Blogger: