Rechtsprechung
   BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 129/00   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • BWNotZ (Volltext, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 24)

    § 925 BGB; § 415 ZPO; § 20 GBO; § 29 GBO; § 13 BeurkG; § 36 BeurkG; § 37 BeurkG; § 44a BeurkG
    Nachweis der Auflassung gegenüber dem Grundbuchamt

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 925 Abs. 1; ZPO § 415; GBO §§ 20, 29; BeurkG §§ 13 Abs. 1, 36, 37, 44a
    Fehlende Unterschrift eines Beteiligten unter Beurkundung der Auflassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Auflassung durch öffentliche Urkunden

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 1063/00
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 129/00

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2001, 734
  • MDR 2001, 559
  • DNotZ 2001, 560
  • FGPrax 2001, 57
  • Rpfleger 2001, 228



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 20/07  

    Immobilien - Antrag zur Grundbuchänderung in fremdem Namen

    Vielmehr entspricht es völlig einhelliger Auffassung, daß das materiell-rechtlich wirksame Rechtsgeschäft nur vollzogen werden kann, wenn es dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden kann und daß deshalb beispielsweise die Auflassung im Ergebnis - allein aus Gründen des Verfahrensrechts - der Beurkundung, und zwar nach ganz herrschender Ansicht der Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO bedarf (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 57; Böttcher, a.a.O.), um vollzogen werden zu können.
  • OLG Köln, 13.12.2010 - 2 Wx 137/10  

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, der Identität und der Vertretung

    Vielmehr entspricht es bislang völlig einhelliger Auffassung, daß das materiell-rechtlich wirksame Rechtsgeschäft nur vollzogen werden kann, wenn es dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden kann, und daß deshalb die Auflassung im Ergebnis - aus Gründen des Verfahrensrechts - der Beurkundung, und zwar nach ganz herrschender Auffassung der Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO bedarf (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 57; Senat, FGPrax 2007, 102 [104]; Böttcher, a.a.O.), um vollzogen werden zu können.
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 26/10  

    Gesellschaftsrecht - GbR ohne Nachweis der Vertretungsbefugnis grundbuchfähig?

    Vielmehr entspricht es bislang völlig einhelliger Auffassung, dass das materiell-rechtlich wirksame Rechtsgeschäft nur vollzogen werden kann, wenn es dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden kann, und dass deshalb die Auflassung im Ergebnis - aus Gründen des Verfahrensrechts - der Beurkundung, und zwar nach ganz herrschender Auffassung der Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO bedarf (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 57; Senat, FGPrax 2007, 102 [104]; Böttcher, a. a. O.), um vollzogen werden zu können.
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  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01  

    Familien- und Erbrecht

    Weil die Feststellung diese Anforderungen nicht erfüllt, eignet sie sich auch nicht als Nachweis im Sinne von § 29 Abs. 1 GBO (BayObLGZ 2001, 14/19 DNotZ 2001, 560 mit zust. Anm. Reithmann).
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 3/10  

    Anforderungen an Inhalt und Form einer Eintragungsbewilligung durch eine BGB

    Vielmehr entspricht es bislang völlig einhelliger Auffassung, daß das materiell-rechtlich wirksame Rechtsgeschäft nur vollzogen werden kann, wenn es dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen werden kann, und daß deshalb die Auflassung im Ergebnis - aus Gründen des Verfahrensrechts - der Beurkundung, und zwar nach ganz herrschender Auffassung der Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO bedarf (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 57; Senat, FGPrax 2007, 102 [104]; Böttcher, a.a.O.), um vollzogen werden zu können.
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