Rechtsprechung
BayObLG, 24.11.1987 - BReg. 1 Z 52/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer vom Vormundschaftsgericht gemäß § 1666 Abs. 1 BGB angeordneten vorläufigen Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern für ihr Kind ohne eine Feststellung der Änderung der Verhältnisse; Voraussetzungen für eine gerichtliche Rückübertragung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Vernachlässigung und Gesundheitsgefährdung eines Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vernachlässigung; Kind; Gesundheitsgefährdung; Alkoholkrank ; Eltern; Unterernährung; Austrocknung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entziehung
Verfahrensgang
- AG Bayreuth, 27.05.1987 - X 23/87
- LG Bayreuth, 27.07.1987 - 2 T 85/87
- BayObLG, 24.11.1987 - BReg. 1 Z 52/87
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1223
- FamRZ 1988, 748
- Rpfleger 1988, 96
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB
Auszug aus BayObLG, 24.11.1987 - BReg. 1 Z 52/87
Ebensowenig ist die vom Landgericht getroffene Entscheidung aus den Gründen zu rechtfertigen, die das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 1982, 567/569) veranlaßt haben, eine Trennung des Kindes von seinen Eltern für verfassungswidrig zu halten; denn ein schwerwiegendes Fehlverhalten der Eltern und eine erhebliche Gefährdung des Kindes lagen vor. - BayObLG, 13.12.1983 - BReg. 1 Z 79/83
Voraussetzungen für die Vergabe eines Vornamens; Anforderungen an die …
Auszug aus BayObLG, 24.11.1987 - BReg. 1 Z 52/87
Der Senat kann an dessen Stelle entscheiden; denn es liegt kein Fall des § 551 ZPO vor und die Sache ist ohne weitere Ermittlungen entscheidungsreif (BayObLGZ 1983, 305/309).
- BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 47/92
Gefährdung des Kindeswohls; Vormundschaft; Aufenthaltsstaat; Sorgeberechtigte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts der Zuführung zur …
Droh dem Kind eine unmittelbare Gefährdung seiner Gesundheit, die nur abgewendet werden kann, wenn die notwendige laufende Pflege und Betreuung zuverlässig durchgeführt wird, so rechtfertigt dies ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichts gemäß § 1666 Abs. 1 BGB im Wege der vorläufigen Anordnung (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 748 ). - BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92 Auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie des geringst möglichen Eingriffs (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 748/749 [zu § 1632 Abs. 4 BGB]), der sinngemäß auch im Rahmen einer auf Art. 8 MSA gestützten Anordnung einer Vormundschaft gemäß § 1681 Abs. 1 Satz 2, § 1773 BGB Geltung beanspruchen kann, durfte das Landgericht die Aufrechterhaltung der Trennung der Kinder von ihrem Vater für notwendig halten.