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   BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94   

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https://dejure.org/1994,2881
BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94 (https://dejure.org/1994,2881)
BayObLG, Entscheidung vom 24.11.1994 - 1Z BR 143/94 (https://dejure.org/1994,2881)
BayObLG, Entscheidung vom 24. November 1994 - 1Z BR 143/94 (https://dejure.org/1994,2881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts auf Beantragung öffentlicher Hilfen durch vorläufige Anordnung; Unverschuldetes Erziehungsversagen der psychisch gestörten Mutter und des inhaftierten Vaters; Ergehen von vormundschaftsgerichtlichen Maßnahmen im ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Psychisch gestörte Mutter, Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1666, 1666a; SGB VIII §§ 27 f.
    Vormundschaftsgerichtliche Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Recht des Eltern auf Beantragung öffentlicher Hilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 326
  • FamRZ 1995, 502
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.06.1991 - BReg. 1 Z 39/91

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Entzug; Maßnahmen; Trennung; Kind; Eltern

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94
    Ohne Rechtsfehler führt das Landgericht aus, daß der Gefährdung des Kindeswohls nicht durch öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28, 31 SGB VIII (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 90/91 und FamRZ 1993, 229/231) begegnet werden kann.
  • BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92

    Voraussetzungen der Entziehung der gesamten Personensorge

    Auszug aus BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94
    Ohne Rechtsfehler führt das Landgericht aus, daß der Gefährdung des Kindeswohls nicht durch öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28, 31 SGB VIII (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 90/91 und FamRZ 1993, 229/231) begegnet werden kann.
  • BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 223/96

    Voraussetzungen für ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichts im Wege der

    a) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB , wie sie hier in Frage stehen, auch im Wege der vorläufigen Anordnung getroffen werden können, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht sind, die ein Eingreifen des Vormundschaftsgerichts rechtfertigen, und ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 9O/91 und NJW-RR 1995, 326/327, ständige Rechtsprechung des Senats).

    Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlaß einer vorläufigen Anordnung zu diesem Zeitpunkt (noch) vorliegen (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971 /1972 und NJW-RR 1995, 326 /327; ferner Senatsbeschluß vom 8.12.1994 Az. 1Z BR 147/94).

    aa) Ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichts im Weg der vorläufigen Anordnung ist geboten, wenn die dem Kind drohende Gefahr so beschaffen ist, daß nicht bis zur Beendigung der für die Entscheidung in der Hauptsache erforderlichen Ermittlungen zugewartet werden kann, sondern auf der Grundlage der vorläufigen Ermittlungsergebnisse sofort eingegriffen werden muß (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 9O/91 und NJW-RR 1995, 326/327; BayObLGZ 1993, 76/79).

  • BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Die dem Kind drohende Gefahr muß so beschaffen sein, daß nicht bis zur Beendigung der notwendigen Ermittlungen zugewartet werden kann, sondern auf der Grundlage vorläufiger Ergebnisse sofort eingegriffen werden muß (BayObLG aaO sowie NJW-RR 1995, 326/327; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rn. 28 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.02.1997 - 1Z BR 213/96

    Rechtfertigung der Entziehung der Personensorge

    Es ist anerkannt, daß in der psychischen Erkrankung eines Elternteils ein unverschuldetes Versagen im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegen kann (vgl. BayObLGZ 1990, 61/70, BayObLG. FamRZ 1995, 502/503; MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. § 1666 Rn. 40).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98

    Entziehung des elterlichen Sorgerechts der unverheirateten Mutter

    Es kann daher auch nicht davon ausgegangen werden, daß der Kindeswohlgefährdung durch weitere öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28 oder 41 SGB (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1995, 326/327 m.w.N.) begegnet werden könnte.
  • BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98

    Entziehung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung durch vorläufige Anordnung

    Dem Kind drohende Gefahr muß so beschaffen sein, daß nicht bis zur Beendigung der notwendigen Ermittlungen zugewartet werden kann, sondern auf der Grundlage vorläufiger Ergebnisse sofort eingegriffen werden muß (BayObLG aaO sowie NJW-RR 1995, 326/327; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rn. 28 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96

    Bestellung eines Ergänzungspflegers nach Entziehung der gesamten Personensorge

    Es kann daher auch nicht davon ausgegangen werden, daß der Kindeswohlgefährdung durch öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28 und 41 SGB VIII (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1995, 326/327 m.w.N.) begegnet werden könnte.
  • BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen wiederholter körperlicher

    Einer Gefährdung des Kindeswohls kann auch nicht durch öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28 und 41 SGB VIII (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1995, 326/327 m.w.N.) begegnet werden, weil diese - wie das Landgericht unter Berufung auf das Sachverständigengutachten festgestellt hat - keinen Erfolg versprechen und insbesondere der Vater eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verweigert.
  • BayObLG, 27.04.1995 - 1Z BR 1/95

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Erziehungsunvermögens der

    Einer Gefährdung des Kindeswohls kann durch öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28 und 41 SGB VIII (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1995, 326/327 m.w.Nachw.) nicht begegnet werden, weil diese - wie auch das Landgericht festgestellt hat - keinen Erfolg gehabt hatten und eine Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich war.
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