Rechtsprechung
   BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94   

Volltextveröffentlichungen

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    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 1994, 1551
  • Rpfleger 1995, 335



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Wird zitiert von ... (76)  

  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01  

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG:) FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).

    Für die Bestellung eines Betreuers ist kein Raum, wenn sich der angestrebte Zweck durch die vorgesehene Maßnahme nicht erreichen läßt, etwa die Bestellung eines Betreuers keinen Erfolg verspricht (BayObLGZ 1994, 209/211 f.).

  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01  

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).

    Für die Bestellung eines Betreuers ist kein Raum, wenn sich der angestrebte Zweck durch die vorgesehene Maßnahme nicht erreichen läßt, etwa die Bestellung eines Betreuers keinen Erfolg verspricht (BayObLGZ 1994, 209/211 f.).

  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01  

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).

    Für die Bestellung eines Betreuers ist kein Raum, wenn sich der angestrebte Zweck durch die vorgesehene Maßnahme nicht erreichen lässt, etwa die Bestellung eines Betreuers keinen Erfolg verspricht (BayObLGZ 1994, 209/211 f.).

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