Rechtsprechung
   BayObLG, 26.02.1992 - 1Z BR 10/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3161
BayObLG, 26.02.1992 - 1Z BR 10/92 (https://dejure.org/1992,3161)
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.1992 - 1Z BR 10/92 (https://dejure.org/1992,3161)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 1Z BR 10/92 (https://dejure.org/1992,3161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindesmissbrauch; Beeinträchtigung; Kindeswohl; Einschreiten; Rechtfertigung; Schutz; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Elternrecht; Vormundschaftsgericht; Maßnahmen; Bedürfnis; Glaubhaftmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 197
  • NJW 1992, 1971
  • Rpfleger 1992, 422
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 08.12.1994 - 1Z BR 147/94

    Entziehung elterlicher Rechte bei Gefährdung des Kindeswohls

    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch im Weg der vorläufigen Anordnung ergehen können (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971/1972; Palandt/Diederichsen § 1666 Rn. 24).

    Im Beschwerdeverfahren hatte die Kammer als zweite Tatsacheninstanz selbst zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die als vorläufige Anordnung getroffene Maßnahme des Vormundschaftsgerichts im Zeitpunkt ihrer Entscheidung noch vorlagen (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971, 1972).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann daher über das Rechtsmittel gegen den Beschluß des Vormundschaftsgerichts unmittelbar entscheiden (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971, 1972).

  • BayObLG, 08.09.1994 - 1Z BR 121/94

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch vorläufige Anordnung

    a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch im Weg der vorläufigen Anordnung ergehen können (BayObLG NJW 1992, 1971/1972; Palandt/Diederichsen BGB 53. Aufl. § 1666 Rn. 24).

    Die ein Eingreifen gemäß § 1666 BGB rechtfertigenden Tatsachen bedürfen nicht des vollen Beweises; es genügt vielmehr, daß sie glaubhaft gemacht sind (vgl. BayObLGZ 1990, 63/66 m.w.Nachw.; BayObLG NJW 1992, 1971/1972).

  • BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    a) Zutreffend geht das Landgericht zunächst davon aus, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch im Wege der vorläufigen Anordnung ergehen können (BayObLG NJW 1992, 1971/1972; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1666 Rn. 24).
  • OLG Köln, 05.01.1996 - 16 Wx 5/96

    Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern

    Die Voraussetzungen für die Dringlichkeit einer vorläufigen Maßnahme müssen nur in dem für die Glaubhaftmachung erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit (vgl. § 294 ZPO) vorliegen, so daß eine erschöpfende Sachaufklärung nicht erforderlich ist (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971, 1972).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1997 - L 3 J 199/96

    Rentenversicherung

    Zu bedenken ist aber, daß Verdachtsgründe, die bei ihrem erstmaligen Bekanntwerden ein vormundschaftgerichtliches Eingreifen möglicherweise rechtfertigen können, im weiteren Verlauf des Verfahrens an Überzeugungskraft und Gewicht verlieren können, wenn sie durch weitere Ermittlungen nicht eine zusätzliche Bestätigung finden (vgl. Bayerisches Oberlandesgericht Beschluss vom 26. Februar 1992 - 1 ZBR 10/92 in NJW 1992, 1971).
  • BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98

    Entziehung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung durch vorläufige Anordnung

    b) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch im Weg der vorläufigen Anordnung ergehen können (BayObLG NJW 1992, 1971/1972; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1666 Rn. 24).
  • BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts der Zuführung zur

    a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen gemäß § 1666 BGB auch im Wege der vorläufigen Anordnung ergehen können (BayObLG NJW 1992, 1971/1972; Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1666 Rn. 24).
  • BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 223/96

    Voraussetzungen für ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichts im Wege der

    Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlaß einer vorläufigen Anordnung zu diesem Zeitpunkt (noch) vorliegen (vgl. BayObLG NJW 1992, 1971 /1972 und NJW-RR 1995, 326 /327; ferner Senatsbeschluß vom 8.12.1994 Az. 1Z BR 147/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht