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   BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97   

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https://dejure.org/1998,5426
BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97 (https://dejure.org/1998,5426)
BayObLG, Entscheidung vom 26.06.1998 - 1Z BR 233/97 (https://dejure.org/1998,5426)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juni 1998 - 1Z BR 233/97 (https://dejure.org/1998,5426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben durch späte Rechtsmitteleinlegung eines an sich nicht fristgebundenen Rechtsmittels; Kriterien für die Überprüfung, ob die Übertragung der elterlichen Sorge dem Kindeswohl widerspricht; Bestellung des Lebensgefährten der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 1681; FGG § 12, § 20, § 27; ZPO § 561
    Verwirkung des Beschwerderechts in einem Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 27.04.1988 - BReg. 1 Z 76/87

    Kriterien; Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung; Übertragung; Elterliche

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97
    Vielmehr genügt es, wenn der Wechsel mit dem Kindeswohl nicht in Einklang zu bringen ist (BayObLG FamRZ 1988, 973/974, OLG Schleswig FamRZ 1993, 832/833; vgl. auch MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. Rn. 10, Staudinger/Coester BGB 12. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 1681).

    Er kann aber auch, je nach Alter und Reife des Kindes, als Ausdruck einer bewußten eigenen Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbestimmung aus verfassungsrechtlichen Gründen für die Sorgerechtsentscheidung von Bedeutung sein, wenngleich stets das Wohl des Kindes Vorrang hat (vgl. zu allem, auch zu den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, BayObLG FamRZ 1988, 973/974 und OLG Schleswig FamRZ 1993, 832/833 mit ausführlichen Nachweisen).

    Das Landgericht hat durch ein beauftragtes Mitglied der Kammer (zur Zulässigkeit vgl. BGH NJW 1985, 1702/1705 und BayObLG FamRZ 1988, 973/974) nochmals den Vater (§ 50a Abs. 1 FGG ), das Kind (§ 50b Abs. 1 FGG ) und den Beteiligten zu 3 als mit den Lebensumständen des Kindes vertraute Person (vgl. auch § 50c FGG ) persönlich angehört sowie einen Vertreter des Jugendamts gehört (§ 49a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i FGG ).

  • OLG Schleswig, 12.02.1993 - 8 Wx 7/92

    Übergang der elterlichen Sorge bei Versterben des nach Scheidung allein

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97
    Vielmehr genügt es, wenn der Wechsel mit dem Kindeswohl nicht in Einklang zu bringen ist (BayObLG FamRZ 1988, 973/974, OLG Schleswig FamRZ 1993, 832/833; vgl. auch MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. Rn. 10, Staudinger/Coester BGB 12. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 1681).

    Er kann aber auch, je nach Alter und Reife des Kindes, als Ausdruck einer bewußten eigenen Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbestimmung aus verfassungsrechtlichen Gründen für die Sorgerechtsentscheidung von Bedeutung sein, wenngleich stets das Wohl des Kindes Vorrang hat (vgl. zu allem, auch zu den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, BayObLG FamRZ 1988, 973/974 und OLG Schleswig FamRZ 1993, 832/833 mit ausführlichen Nachweisen).

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97
    Das Landgericht hat durch ein beauftragtes Mitglied der Kammer (zur Zulässigkeit vgl. BGH NJW 1985, 1702/1705 und BayObLG FamRZ 1988, 973/974) nochmals den Vater (§ 50a Abs. 1 FGG ), das Kind (§ 50b Abs. 1 FGG ) und den Beteiligten zu 3 als mit den Lebensumständen des Kindes vertraute Person (vgl. auch § 50c FGG ) persönlich angehört sowie einen Vertreter des Jugendamts gehört (§ 49a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i FGG ).
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die angefochtene Entscheidung ein Zustand geschaffen wurde, den die Beteiligten wegen des Ausbleibens des Rechtsmittels als endgültig angesehen haben und ansehen durften (BGHZ 43, 289/292, BayObLGZ 1963, 65/66 und FamRZ 1989, 214/215; Keidel/Kuntze und Jansen jeweils aaO).
  • BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88

    Verwirkung; Beschwerderecht; Rechtsmittel; Erstbeschwerde; Festsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die angefochtene Entscheidung ein Zustand geschaffen wurde, den die Beteiligten wegen des Ausbleibens des Rechtsmittels als endgültig angesehen haben und ansehen durften (BGHZ 43, 289/292, BayObLGZ 1963, 65/66 und FamRZ 1989, 214/215; Keidel/Kuntze und Jansen jeweils aaO).
  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97
    Sie kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur in engen Grenzen überprüft werden (vgl. BayObLGZ 1991, 17/20 und Keidel/Kuntze § 27 Rn. 47).
  • OLG Frankfurt, 14.09.1982 - 20 W 656/82
    Auszug aus BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97
    Eine solche Verwirkung des Beschwerderechts kann auch bei Entscheidungen in Betracht kommen, die die elterliche Sorge betreffen (BayObLG FamRZ 1975, 647/648, OLG Frankfurt FamRZ 1982, 1228).
  • LG Lübeck, 22.10.2003 - 7 T 330/03
    Dies kann insbesondere dann angenommen werden, wenn durch die angefochtene Entscheidung ein Zustand geschaffen wurde, den die Beteiligten wegen des Ausbleibens eines Rechtsmittels als endgültig angesehen haben und ansehen durften (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 214/215; BayObLG FamRZ 1999, 103).

    Es darf nicht auf diesem Wege eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Rechtsmittelfrist eingeführt werden (BayObLG FamRZ 1999, 103).

  • BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98

    Verwirkung des Beschwerderechts in einer Betreuungssache

    Auch bei Entscheidungen, welche die elterliche Sorge betreffen, kann eine Verwirkung des Beschwerderechts in Betracht kommen (BayObLG FamRZ 1975, 647/648 und Senatsbeschluß vom 26.6.1998, 1Z BR 233/97; OLG Frankfurt FamRZ 1882, 1228).
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