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   BayObLG, 26.08.1997 - 1Z AR 64/97   

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https://dejure.org/1997,8764
BayObLG, 26.08.1997 - 1Z AR 64/97 (https://dejure.org/1997,8764)
BayObLG, Entscheidung vom 26.08.1997 - 1Z AR 64/97 (https://dejure.org/1997,8764)
BayObLG, Entscheidung vom 26. August 1997 - 1Z AR 64/97 (https://dejure.org/1997,8764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Vormundschaftsgerichts in einem Abgabestreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Vormundschaftsgerichts in Abgabestreit - Überprüfung der Sorgerechtsentscheidungen des abgebenden Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 715 VII 6040/97
  • AG Wuppertal - 59 VII 1117.4
  • BayObLG, 26.08.1997 - 1Z AR 64/97
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 07.07.1988 - AR 3 Z 43/88

    Zustimmung des Pfleglings zur Abgabe einer Pflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1997 - 1Z AR 64/97
    Es liegen wichtige Gründe (vgl. dazu BayObLGZ 1988, 236/237 und 1993, 7/8 jeweils m.w.N.) für eine Abgabe vor.
  • BayObLG, 18.01.1993 - 1Z AR 1/93

    Wichtige Gründe; Vormundschaft; Zweckmäßigkeitserwägungen; Abgabe; Verfahren;

    Auszug aus BayObLG, 26.08.1997 - 1Z AR 64/97
    Es liegen wichtige Gründe (vgl. dazu BayObLGZ 1988, 236/237 und 1993, 7/8 jeweils m.w.N.) für eine Abgabe vor.
  • BayObLG, 26.07.1983 - Allg. Reg. 32/83
    Auszug aus BayObLG, 26.08.1997 - 1Z AR 64/97
    Das abgebende Gericht hält sich für zuständig (vgl. BayObLGZ 1983, 210/213, ständige Rechtsprechung; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 46 Rn. 5 m.w.N.), möchte die Angelegenheit jedoch aus Zweckmäßigkeitserwägungen durch ein anderes Gericht behandelt wissen.
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