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   BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97   

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https://dejure.org/1997,3422
BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97 (https://dejure.org/1997,3422)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.1997 - 1Z BR 9/97 (https://dejure.org/1997,3422)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 1997 - 1Z BR 9/97 (https://dejure.org/1997,3422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung der elterlichen Personensorge; Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Vorliegen einer Gefährdung des Kindeswohls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes trotz gegenteiliger Anregung - Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Übersiedlung mit Sechszehnjährigem in Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 901
  • FamRZ 1997, 954
  • BayObLGZ 1997, 134
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 19.07.1984 - BReg. 1 Z 51/84

    Vorliegen eines Sorgerechtsmissbrauchs der Eltern eines türkischen Kindes;

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97
    Auch die "Lebenswichtigkeit" einer Entscheidung reicht nicht aus, dem Kind Selbstbestimmung zu gewähren (vgl. BayObLGZ 1984, 184, 193).

    Allerdings sind der Durchsetzung einer solchen Entscheidung gegen den Willen des Kindes im Hinblick auf das durch Art. 1, 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht des Kindes auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Grenzen gesetzt (vgl. BGH FamRZ 1975, 273, 276; BayObLGZ 1974, 317, 321 und 1984, 184, 193, BayObLG FamRZ 1985, 737 ).

  • BayObLG, 18.04.1985 - BReg. 1 Z 9/85

    Ablehnung eines Kindes von Eltern mit türkischer Staatsangehörigkeit gegen die

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97
    Der Wille des Kindes ist von den Eltern um so mehr zu beachten, je weiter sich dieses der Volljährigkeit nähert (BayObLG FamRZ 1985, 737, 738).

    Allerdings sind der Durchsetzung einer solchen Entscheidung gegen den Willen des Kindes im Hinblick auf das durch Art. 1, 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht des Kindes auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Grenzen gesetzt (vgl. BGH FamRZ 1975, 273, 276; BayObLGZ 1974, 317, 321 und 1984, 184, 193, BayObLG FamRZ 1985, 737 ).

  • BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 68/84

    Anhörung; Persönliche; Vormundschaft; Vormundschaftsgericht; Herausgabe; Kind;

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97
    Für die Zeit vor Eingang des Gesuchs bei Gericht kann Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt werden (BayObLG FamRZ 1985, 520, 522).
  • BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 92/92

    Nichteheliches Kind; Mutter; Elterliche Sorge; Allein; Verfassungsmäßigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97
    Seine Beschwerdeberechtigung ergibt sich aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1993, 21).
  • BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92

    Interesse des Kindeswohl: Rauchverbot gegen Eltern

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97
    Diese Schranken, die der Eingriffsnorm des § 1666 BGB zugrundeliegen, sind insbesondere in den Fällen zu beachten, in denen es nicht um unmittelbar auf das Kind bezogene Entscheidungen oder Verhaltensweisen der Eltern geht, sondern um Fragen der gemeinsamen familiären Lebensgestaltung, von denen das Kind nicht als "Objekt" elterlicher Sorge, sondern als Mitglied der Familiengemeinschaft betroffen ist, dessen Lebensbedingungen notwendigerweise durch das familiäre Umfeld geprägt werden (vgl. zu allem BayObLGZ 1993, 203, 205 f. m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97
    Die elterliche Gewalt steht dem Vater nicht kraft Gesetzes zu, wie dies Voraussetzung für ein Eingreifen des Art. 3 MSA wäre (vgl. BGHZ 60, 68, 75 f.), sondern aufgrund gerichtlicher Übertragung (vgl. auch KG OLGZ 1975, 119, 124, Palandt/Heldrich BGB 56. Aufl. Anhang zu Art. 24 EGBGB - MSA Rn. 29).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97
    Allerdings sind der Durchsetzung einer solchen Entscheidung gegen den Willen des Kindes im Hinblick auf das durch Art. 1, 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht des Kindes auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Grenzen gesetzt (vgl. BGH FamRZ 1975, 273, 276; BayObLGZ 1974, 317, 321 und 1984, 184, 193, BayObLG FamRZ 1985, 737 ).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97
    Deshalb können nach ganz herrschender Auffassung die - aus deutscher Sicht - ungünstigeren Entwicklungsbedingungen in einem fremden Land für sich allein noch keine Gefährdung des Kindeswohls darstellen, insbesondere wenn die Familie aus dem betroffenen Land stammt (vgl. BVerfGE 72, 122, 139 f., Staudinger/Coester § 1666 Rn. 68 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.12.1993 - 1Z BR 99/93

    Anhörung; Eltern; Gericht; Ergebnis; Rechtsbeschwerdegericht; Überprüfbarkeit;

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97
    Bei der von ihm begehrten Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts handelt es sich um eine Maßnahme zum Schutz der Person (Art. 1 MSA; vgl. BayObLGZ 1973, 345, 347 und BayObLG NJW-RR 1994, 1225, 1226).
  • BayObLG, 31.07.1974 - BReg. 1 Z 41/74

    Aufhebung verschiedener Beschlüsse im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97
    Allerdings sind der Durchsetzung einer solchen Entscheidung gegen den Willen des Kindes im Hinblick auf das durch Art. 1, 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht des Kindes auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Grenzen gesetzt (vgl. BGH FamRZ 1975, 273, 276; BayObLGZ 1974, 317, 321 und 1984, 184, 193, BayObLG FamRZ 1985, 737 ).
  • BayObLG, 19.11.1974 - BReg. 1 Z 34/74
  • BayObLG, 21.12.1973 - BReg. 1 Z 99/73
  • OLG Köln, 25.09.2000 - 14 UF 66/00

    Entziehung des Personensorgerechts bei Heiratsabsprache für minderjähriges Kind

    Der 17-jährigen Minderjährigen steht ein eigenes Beschwerderecht gegen die Versagung der beantragten Eingriffe in das elterliche Sorgerecht zu, das sie nach § 59 I S.1, III FGG selbst ausüben kann (BayObLG FamRZ 1997, 954).

    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergibt sich aus Art. 1 MSA, da die beantragte Entziehung des Sorgerechts eine Maßnahme zum Schutz der Person ist (BayObLG FamRZ 1997, 954 m.w.N.) und die Jugendliche ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

  • OLG Brandenburg, 17.09.2008 - 9 WF 245/08

    Elterliche Sorge: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Missachtung des

    Nach ganz herrschender Auffassung können auch mögliche ungünstigere Entwicklungsbedingungen in einem fremden Land (zu denen hier nicht einmal etwas festgestellt worden ist) für sich allein keine Gefährdung des Kindeswohls darstellen, insbesondere wenn die Familie aus dem betroffenen Land stammt (BVerfGE 72, 122; BayObLG, FamRZ 1997, 954).

    Gleichwohl kann ein Einschreiten des Familiengerichts geboten sein, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich eine Gefährdung des Kindeswohls ergibt (BayObLG, FamRZ 1997, 954).

  • OLG Frankfurt, 29.06.2000 - 1 WF 26/00
    Er ist auch gegen die in dem angefochtenen Beschluss enthaltene Ablehnung seiner Anregung, seinen sorgeberechtigten Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, beschwerdebefugt (vgl. BayObLG, FamRZ 1997, 954).

    Er ist auch gegen die in dem angefochtenen Beschluss enthaltene Ablehnung seiner Anregung, seinen sorgeberechtigten Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, beschwerdebefugt (vgl. BayObLG, FamRZ 1997, 954).

  • OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 UF 181/11

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Verborgenhaltens des Kindes verbunden mit

    Dieses "Untertauchen" Vs ist in hohem Maße gerade angesichts ihres Alters kindeswohlschädlich (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27.03.1997 - 1Z BR 9/97 - FamRZ 1997, 954).
  • BayObLG, 28.05.1999 - 1Z BR 171/98

    Absehen von der Übertragung der elterlichen Sorge auf den überlebenden Vater nach

    Er kann aber auch, je nach Alter und Reife des Kindes, als Ausdruck einer bewußten eigenen Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbestimmung aus verfassungsrechtlichen Gründen für die Sorgerechtsentscheidung von Bedeutung sein und erhält um so mehr Gewicht, je weiter sich das Kind der Volljährigkeit nähert (vgl. BayObLGZ 1997, 134/138).
  • BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 13/98

    Anordnung des Verbleibens eines Kindes bei seiner Pflegeperson

    Der Durchsetzung der Entscheidung der Eltern gegen den Willen des Kindes sind allerdings im Hinblick auf das durch Art. 1, 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht des Kindes auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Grenzen gesetzt (vgl. zu allem BayObLGZ 1997, 134/138).
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