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   BayObLG, 27.04.1995 - 1Z BR 1/95   

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https://dejure.org/1995,6490
BayObLG, 27.04.1995 - 1Z BR 1/95 (https://dejure.org/1995,6490)
BayObLG, Entscheidung vom 27.04.1995 - 1Z BR 1/95 (https://dejure.org/1995,6490)
BayObLG, Entscheidung vom 27. April 1995 - 1Z BR 1/95 (https://dejure.org/1995,6490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung des elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts; Gefährdung des Kindeswohls; Unverschuldetes elterliches Erziehungsversagen; Regelung des elterlichen Umgangs mit dem Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666, § 1634; SGB VIII §§ 27 ff.
    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Erziehungsunvermögens der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1437
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.1983 - IVb ZB 75/83

    Umgangsregelung - Nicht sorgeberechtigtes Elternteil - Kind - Familiensache -

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 1Z BR 1/95
    Über die "hilfsweise" beantragte Regelung des persönlichen Umgangs mit dem Kind (§ 1634 BGB , vgl. BGH NJW 1984, 2824/2825) hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • BayObLG, 24.11.1994 - 1Z BR 143/94

    Vormundschaftsgerichtliche Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1995 - 1Z BR 1/95
    Einer Gefährdung des Kindeswohls kann durch öffentliche Hilfen gemäß §§ 27, 28 und 41 SGB VIII (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1995, 326/327 m.w.Nachw.) nicht begegnet werden, weil diese - wie auch das Landgericht festgestellt hat - keinen Erfolg gehabt hatten und eine Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich war.
  • BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen wiederholter körperlicher

    Es bestand daher kein Anlaß, von der Erhebung einer Gerichtsgebühr zusätzlich abzusehen (vgl. Senatsbeschluß vom 27.4.1995 Az. 1Z BR 1/95 zu LG Ingolstadt 1 T 1643/93, insoweit in FamRZ 1995, 1437 nicht abgedruckt).

    Über ein Umgangsrecht (§ 1634 BGB ; vgl. BGH NJW 1984, 2824, 2825), bei dem es sich im Verhältnis zu einer Maßnahme gemäß § 1666 BGB um einen selbständigen Verfahrensgegenstand handelt (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1437, 1438), haben die Vorinstanzen noch keine Entscheidung getroffen, da zunächst über die Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 und 2 über die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu befinden war.

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