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   BayObLG, 27.07.1990 - RReg. 3 St 108/90   

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BayObLG, 27.07.1990 - RReg. 3 St 108/90 (https://dejure.org/1990,2460)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.1990 - RReg. 3 St 108/90 (https://dejure.org/1990,2460)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 1990 - RReg. 3 St 108/90 (https://dejure.org/1990,2460)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3284
  • NStZ 1991, 39
  • StV 1990, 552
  • FamRZ 1991, 240
  • BayObLGSt 1990, 81
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 17.04.2012 - 3 RVs 24/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Unterhaltspflichtverletzung

    Ferner sind Feststellungen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter erforderlich(vgl. BayObLG NJW 1990, 3284; OLG Düsseldorf NJW 1994, 673; Fischer, a.a.O., § 170 Rdnr. 8), die im angefochtenen Urteil gänzlich fehlen.
  • OLG München, 04.05.2005 - 5St RR 11/05

    Erfordernis des Treffens tatsächlicher Feststellungen bei Veruteilung eines

    Dies ungeachtet der Tatsache, dass die Mutter ihren Unterhaltsanteil in der Regel durch die Gewährung von Pflege und Erziehung erbringt, § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB (BayObLG NJW 1990, 3284 f.).

    Sollte sich eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit ergeben, sind Ausführungen darüber unerlässlich, welcher Betrag dem Unterhaltspflichtigen letztlich belassen werden muss und welchen Betrag er jeweils mindestens hätte leisten können (BayObLG NJW 1990, 3284 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 24.10.2012 - 53 Ss 163/12

    Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Verletzung

    Angesichts der sich immer mehr verschlechternden Situation auf dem Arbeitsmarkt kommt diesen Feststellungen sogar eine wachsende Bedeutung zu, wobei sich der Senat allerdings der Schwierigkeiten des Tatrichters, im Einzelfall jeweils für die Annahme der Leistungsfähigkeit im Sinne des § 170 StGB revisionsrechtlich ausreichende Feststellungen zu treffen, durchaus bewusst ist (vgl. Thüringer OLG StV 2005, 213 ; BayObLG NJW 1990, 3284 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.05.2000 - 5St RR 111/00

    Anforderungen an die Feststellungen über Verteilung wegen Verletzung der

    c) Bei lediglich eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Angeklagten sind Ausführungen unerläßlich, welcher Betrag ihm letztlich belassen werden muß und welchen Betrag er jeweils mindestens hätte leisten können (BayObLG NStZ 1991, 39/40).
  • OLG Köln, 18.10.2002 - Ss 416/02

    Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verletzung der

    Auf dieser Grundlage hat das Gericht dann anhand der konkreten Bedingungen des Arbeitsmarktes zu ermitteln, welche zahlenmäßigen Einkommensbeträge der Angeklagte durch eine zumutbare Arbeit aufgrund der allgemeinen Erfahrungswerte über hierfür entrichtete Löhne monatlich verdient hätte (vgl. BayObLG Strafverteidiger 1990, 552; NStZ-RR 2000, 305, 306 = Strafverteidiger 2001, 348; NStZ-RR 2002, 11 (L); OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1993, 477; Lenckner in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdnr. 22 m. w. N.).
  • BayObLG, 04.03.1999 - 3St RR 103/98

    Potentielle Gefährdung des Lebensbedarfs eines Unterhaltsberechtigten

    Um die Leistungspflicht bei unzureichendem Einkommen des Unterhaltspflichtigen feststellen zu können, ist es unerläßlich, auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter zu klären (BayObLGSt 1990, 81).
  • OLG Hamm, 05.08.2003 - 1 Ss 464/03

    Unterhaltspflichtverletzung; tatsächliche Feststellungen, Leistungsfähigkeit;

    Das erzielbare Einkommen ist unter Zugrundelegung der allgemeinen Erfahrung über Arbeitsmöglichkeiten und durchschnittliche Einkommenssätze zu ermitteln, so dass feststeht, welche Beträge der Angeklagte in etwa durch eine zumutbare Arbeit monatlich hätte verdienen können (OLG Köln, SV 1983, 419; BayObLG NJW 1990, 3284).
  • BayObLG, 25.03.1994 - 2St RR 38/94
    Rechtsfehlerfrei geht das Landgericht davon aus, daß der Angeklagte in der Zeit von Juli 1992 bis November 1992 bei dem festgestellten Nettoeinkommen und einem notwendigen Selbstbehalt von monatlich 1.300 DM, dessen Höhe mangels Mitteilung der Beurteilungsgrundlagen vom Senat allerdings nicht nachgeprüft werden kann (vgl. BayObLGSt StV 1990, 552 ), im genannten Zeitraum leistungsfähig im Sinne von §§ 1615 a, 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB war.
  • BayObLG, 19.06.1998 - 5St RR 86/98
    Bei - wie hier - eingeschränkter Leistungsfähigkeit sind auch Ausführungen unerlässlich, welcher Betrag dem Unterhaltspflichtigen letztlich belassen werden muss und welchen Betrag er jeweils mindestens hätte leisten können (BayObLG NStZ 1991, 39/40).
  • OLG Hamm, 05.02.1991 - 3 Ss 1349/90

    Ausreichende Feststellungen zur Leistungsfähigkeit bei Verletzung der

    Das erzielbare Einkommen ist unter Zugrundelegung der allgemeinen Erfahrung über Arbeitsmöglichkeiten und durchschnittliche Einkommenssätze zu ermitteln, so dass feststeht, welche Beträge der Angeklagte in etwa durch eine zumutbare Arbeit monatlich hätte verdienen können (vgl. OLG Köln, StrafVert. 1983, 419; Bay OBLG, NJW 1990, 3284) .
  • KG, 28.02.2000 - 1 Ss 369/99
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