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   BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00   

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Verfahrensgang

  • LG München I - 13 T 20508/99
  • BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 15 Wx 13/08  

    Änderung der Verwahrungsanweisung

    Nicht jede irrtümliche Beurteilung von Rechtsfragen oder jeder Verstoß gegen irgendwelche Rechtspflichten gebietet die Anwendung dieser Vorschrift (BGH NJW 1962, 2107; Senat FG PRax 1998, 154; BayObLG JurBüro 2001, 598).
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 15 W 432/07  
    Nicht jede irrtümliche Beurteilung von Rechtsfragen oder jeder Verstoß gegen irgendwelche Rechtspflichten gebietet die Anwendung dieser Vorschrift (BGH NJW 1962, 2107; Senat FGPrax 1998, 154; BayObLG JurBüro 2001, 598).
  • OLG Hamm, 01.09.2008 - 15 Wx 13/08  

    Keine Gebühr nach § 16 Abs. 1 KostO durch Abänderung der gemeinsamen

    Nicht jede irrtümliche Beurteilung von Rechtsfragen oder jeder Verstoß gegen irgendwelche Rechtspflichten gebietet die Anwendung dieser Vorschrift (BGH NJW 1962, 2107; Senat FG PRax 1998, 154; BayObLG JurBüro 2001, 598).
  • KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02  

    Notarrecht - Aufklärungspflicht des Notars

    Es bedarf keiner näheren Erörterung, ob § 16 Abs. 1 S.1 KostO mit "richtiger Behandlung der Sache" einen unbestimmten Rechtsbegriff enthält, oder ob die Vorschrift dem Beschwerdegericht als Tatsacheninstanz insoweit ein Beurteilungsermessen einräumt (so BayObLG, JurBüro 2001, 598).
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