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   BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86   

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https://dejure.org/1987,2267
BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86 (https://dejure.org/1987,2267)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86 (https://dejure.org/1987,2267)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 1987 - BReg. 1 Z 47/86 (https://dejure.org/1987,2267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe der leiblichen Kinder an den Vater nach dem Tod der Mutter; Beschwerdeberechtigung eines über 14 Jahre alten Kindes; Gefährdung eines Kindes durch die Trennung vom Vater und durch den Umgebungswechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindesherausgabe; Ermittlungspflichten; Anhörungspflichten; Ehegatten; Jugendamtes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 619
  • FamRZ 1987, 621 (Ls.)
  • Rpfleger 1987, 358
  • BayObLGZ 1987, 17
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 18.04.1985 - BReg. 1 Z 9/85

    Ablehnung eines Kindes von Eltern mit türkischer Staatsangehörigkeit gegen die

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86
    Diese Verfahrensbefugnis gemäß §§ 63, 59 Abs. 1 und 3 FGG , die auch als Verfahrensfähigkeit bezeichnet wird (vgl. Bassenge/Herbst, FGG/ RPflG 4. Aufl. § 59 FGG Anm. 2), umfaßt auch die Befugnis, dem Rechtsanwalt Verfahrensvollmacht für die weitere Beschwerde zu erteilen (BayObLGZ 1984, 184/186 m.w.Nachw.; 1985, 145/147).

    Die gewaltsame Wegnahme gegen den Willen eines Kindes, welches das 14. Lebensjahr überschritten hat, wird auch aus verfassungsrechtlichen Gründen für bedenklich gehalten (BGH FamRZ 1975, 273/276; BayObLGZ 1985, 145).

  • BayObLG, 13.04.1984 - BReg. 1 Z 28/84

    Eltern; Leibliche Eltern; Herausgabe; Kind; Pflegeeltern; Besuchsrecht;

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86
    Wegen dieser Eigenschaft als Verwandte und zusätzlich auf Grund der mehrjährigen Pflege der Kinder hat sie ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG , diese die Personensorge betreffende Angelegenheit wahrzunehmen und für das persönliche Wohl der Kinder einzutreten, mindestens so wie Pflegeeltern (BayObLGZ 1984, 98/99).

    Hat ein Pflegeverhältnis sich zu einer dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechenden Beziehung entwickelt, so kann das Wohl des Kindes dadurch gefährdet sein, daß der Sorgeberechtigte es zum unrechten Zeitpunkt oder unvermittelt aus dem Pflegeverhältnis und der gewohnten Umgebung herausnehmen will, um es dann in der ihm entfremdeten eigenen Familie unterzubringen (BayObLG DAVorm 1982, 611/615; BayObLGZ 1984, 98/101).

  • BGH, 22.05.1963 - IV ZR 224/62

    Abgrenzung von streitiger und Freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86
    Das wäre der Fall, wenn zu befürchten wäre, daß das Kind durch die Trennung und den Umgebungswechsel gefährdet würde oder gar einen nachhaltigen gesundheitlichen oder seelischen Schaden erleide, weil es unvermittelt aus den persönlichen Lebensbeziehungen, mit denen es bis dahin bereits verwachsen ist, herausgerissen und der inneren und äußeren Entwurzelung anheim gegeben würde (BGHZ 40, 1/11; ständige Rechtsprechung des Senats BayObLG FamRZ 1981, 814/815 f. und 999; Beschluß vom 14.1.1986 - BReg. 1 Z 99/85).
  • BayObLG, 18.02.1982 - BReg. 1 Z 135/81

    Sorgerecht; Änderung; Kindeswohl; Amtsermittlung; Feststellungslast; Anordnung;

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86
    Hat ein Pflegeverhältnis sich zu einer dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechenden Beziehung entwickelt, so kann das Wohl des Kindes dadurch gefährdet sein, daß der Sorgeberechtigte es zum unrechten Zeitpunkt oder unvermittelt aus dem Pflegeverhältnis und der gewohnten Umgebung herausnehmen will, um es dann in der ihm entfremdeten eigenen Familie unterzubringen (BayObLG DAVorm 1982, 611/615; BayObLGZ 1984, 98/101).
  • BayObLG, 02.07.1971 - BReg. 1 Z 125/70

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Perpetuatio fori; Internationale Zuständigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86
    Die dort begründete örtliche Zuständigkeit (§ 43 Abs. 1 , § 36 Abs. 1 Satz 1 FGG , § 11 BGB ) dauert fort (vgl. BGH NJW 1986, 3141 ; BayObLGZ 1971, 238/240; Keidel/Kuntze/Winkler § 43 RdNr. 15 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81

    Anhörung; Mündliche; Eltern; Aufenthalt; Ausland; Schwerwiegender Grund;

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86
    Das wäre der Fall, wenn zu befürchten wäre, daß das Kind durch die Trennung und den Umgebungswechsel gefährdet würde oder gar einen nachhaltigen gesundheitlichen oder seelischen Schaden erleide, weil es unvermittelt aus den persönlichen Lebensbeziehungen, mit denen es bis dahin bereits verwachsen ist, herausgerissen und der inneren und äußeren Entwurzelung anheim gegeben würde (BGHZ 40, 1/11; ständige Rechtsprechung des Senats BayObLG FamRZ 1981, 814/815 f. und 999; Beschluß vom 14.1.1986 - BReg. 1 Z 99/85).
  • BGH, 29.01.1986 - IVb ARZ 56/85

    Antrag wegen Hausratsauseinandersetzung - Zuständigkeit eines Gerichts bei

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86
    Die dort begründete örtliche Zuständigkeit (§ 43 Abs. 1 , § 36 Abs. 1 Satz 1 FGG , § 11 BGB ) dauert fort (vgl. BGH NJW 1986, 3141 ; BayObLGZ 1971, 238/240; Keidel/Kuntze/Winkler § 43 RdNr. 15 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 19.07.1984 - BReg. 1 Z 51/84

    Vorliegen eines Sorgerechtsmissbrauchs der Eltern eines türkischen Kindes;

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86
    Diese Verfahrensbefugnis gemäß §§ 63, 59 Abs. 1 und 3 FGG , die auch als Verfahrensfähigkeit bezeichnet wird (vgl. Bassenge/Herbst, FGG/ RPflG 4. Aufl. § 59 FGG Anm. 2), umfaßt auch die Befugnis, dem Rechtsanwalt Verfahrensvollmacht für die weitere Beschwerde zu erteilen (BayObLGZ 1984, 184/186 m.w.Nachw.; 1985, 145/147).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86
    Die gewaltsame Wegnahme gegen den Willen eines Kindes, welches das 14. Lebensjahr überschritten hat, wird auch aus verfassungsrechtlichen Gründen für bedenklich gehalten (BGH FamRZ 1975, 273/276; BayObLGZ 1985, 145).
  • KG, 29.08.1980 - 17 UF 2814/80
    Auszug aus BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86
    Im übrigen erstreckt sich im Verfahren gemäß § 1632 BGB die Ermittlungspflicht des § 12 FGG über die §§ 50a, 50b, 50c FGG und § 48a Abs. 1 Nr. 5 JWG hinaus auch darauf, ob Dritte auf die Kinder nachteilig Einfluß nehmen können (vgl. BayObLG DAVorm 1981, 216; Soergel §§ 1666, 1666a RdNr. 56).
  • BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94

    Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und

    § 59 Abs. 1 S. 1 FGG das Beschwerderecht selbständig ohne Mitwirkung ihrer gesetzlichen Vertreter auszuüben (§ 59 Abs. 3 S. 1 FGG , vgl. BayObLGZ 1987, 17/19).
  • OLG Hamm, 19.12.2003 - 11 UF 373/02

    Verbleiben eines afghanischen Kindes in der Familie der Pflegeeltern gegen den

    Eine Kindeswohlgefährdung i.S.d. § 1666 I BGB kommt dagegen nach anerkannter und vom Senat geteilter Auffassung bei beabsichtigter Herausnahme eines seit längerer Zeit in Familienpflege lebenden Kindes u.a. dann in Betracht, wenn der Sorgeberechtigte das Kind -wie hier- zunächst zumindest de facto anderen zur Pflege anvertraut, sich ein solches über Jahre bestehendes Pflegeverhältnis zu einer einem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechenden Beziehung entwickelt und der Sorgeberechtigte dann versucht, das Kind zur Unzeit unvermittelt aus dem Pflegeverhältnis und der gewohnten Umgebung herausnehmen, um es in die dem Kind entfremdete eigenen Familie zurückzuführen, da eine Herausnahme aus den gewachsenen Beziehungen und Bindungen im Normalfall eine erhebliche psychische Belastung für das Kind mit sich bringt (BayObLG FamRZ 1995, 627 unter Hinweis auf BayObLG FamRZ 1984, 817 f.; FamRZ 1987, 619 ff; vgl. hierzu auch BVerfG, FamRZ 1995, 24 ff).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 169/94

    Umfang der Ermittlungspflichten des Vormundschaftsgerichts im Verfahren über eine

    Deshalb kann in dem Herausgabeverlangen ein Mißbrauch des Sorgerechts liegen, wenn der damit verbundene Umgebungswechsel zu einer ernstlichen Gefährdung des Kindes in seiner körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung führen müßte, etwa weil es unvermittelt aus den persönlichen und sachlichen Beziehungen seines gewohnten Lebenskreises herausgerissen und damit einer inneren und äußeren Entwurzelung anheim gegeben würde (BayObLGZ 1987, 17/20 und FamRZ 1984, 932/933).

    Es hat den Vertreter des für den Aufenthaltsort des Kindes zuständigen Jugendamts gehört und eine Stellungnahme des Jugendamts erholt, das für den Wohnsitz der leiblichen Mutter zuständig ist (vgl. dazu BayObLGZ 1987, 17/22).

  • OLG Hamm, 30.07.2003 - 11 WF 35/03

    Die Bestimmung des § 57 Nr. 8 FGG - Beschwerderecht zugunsten Verwandter und

    Das beeinträchtigte Recht muss vielmehr dem Beschwerdeführer als eigenes Recht zustehen (OLG Schleswig SchlHA 1987, 56; Keidel/Kahl, aaO., § 20, Rn 12, 13; Bumiller/Winkler, aaO., § 20, Rn 5).
  • BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 12/90

    Minderjährigenschutzabkommen; Schutzmaßnahmen; Unterstützung; Durchsetzung;

    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 2 ergibt sich bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1987, 17/19).
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