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   BayObLG, 28.02.1996 - 1 ObOWi 76/96   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NZV 1996, 378 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Frankfurt, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 432/08  

    Bußgeldverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Überschreitung der

    Allerdings rechtfertigt die verspätete Urteilsabsetzung für sich allein noch nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde (BayObLGSt 1996, 20).

    Da das vorliegende Urteil keine materiell-rechtliche Fehler aufweist, die (auch) auf das verspätete Absetzen zurückgeführt werden können (vgl. OLG Koblenz VRS 65, 451; BayObLGSt 1996, 20), kommt die Überprüfung des Urteils nach § 80 Abs. 1 OWiG nur dann in Betracht, wenn der Verfahrensverstoß als solcher dies gebietet.

  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss OWi 367/09  

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Fehlens der Urteilsgründe

    Die dem Oberlandesgericht Celle (NZV 1993, 449), dem Bayerischen Obersten Landesgericht (Leitsatz in NZV 1996, 378) sowie dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (NStZ-RR 2009, 57 f.) zugrundeliegenden Sachverhaltskonstellationen unterscheiden sich von der vorliegenden, so dass auch vor diesem Hintergrund eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts nicht in Betracht kommt.
  • OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09  

    Urteilsabsetzungsfrist; Erkankung; Bußgeldrichter; Zulassung; Rechtsbeschwerde;

    Ähnlich dürften auch die Sachverhalte gelagert gewesen sein, die den Entscheidungen des Bayerischen Oberlandesgericht vom 28.02.1996 (1 ObOWi 76/06, veröffentlichter Leitsatz in NZV 1996, 378) - sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18.09.2008 (2 Ss OWi 432/08; zu vgl. NStZ-RR 2007 57 f.) zugrunde gelegen haben.
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