Rechtsprechung
   BayObLG, 28.05.1999 - 1Z BR 171/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5036
BayObLG, 28.05.1999 - 1Z BR 171/98 (https://dejure.org/1999,5036)
BayObLG, Entscheidung vom 28.05.1999 - 1Z BR 171/98 (https://dejure.org/1999,5036)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Mai 1999 - 1Z BR 171/98 (https://dejure.org/1999,5036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für Absehen von derÜbertragung der elterlichen Sorge auf den überlebenden Vater nach dem Tod der sorgeberechtigten Mutter; Auswirkungen eines fehlenden Kontaktes des Vaters mit dem Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1680
    Absehen von der Übertragung der elterlichen Sorge auf den überlebenden Vater nach dem Tod der sorgeberechtigten Mutter

  • rechtsportal.de

    Bestellung der Schwester als Vormund eines minderjährigen Kindes nach dem Tod der sorgeberechtigten Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 972
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 27.04.1988 - BReg. 1 Z 76/87

    Kriterien; Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung; Übertragung; Elterliche

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1999 - 1Z BR 171/98
    Vielmehr genügt es, wenn der Wechsel mit dem Kindeswohl nicht in Einklang zu bringen ist (BayObLG FamRZ 1988, 973/974; OLG Schleswig FamRZ 1993, 832/833; vgl. auch MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. § 10 , Staudinger/Coester BGB 12. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 1681).

    Das Landgericht hat nicht nur den Vater, die Beteiligte zu 2 sowie die zweite Ehefrau des Vaters durch ein beauftragtes Mitglied der Kammer (zur Zulässigkeit vgl. BGH NJW 1985, 1702/1705 und BayObLG FamRZ 1988, 973/974) einvernommen, sondern vor der Kammer selbst den Vater (§ 50a Abs. 1 FGG ), das Kind (§ 50b Abs. 1 FGG ) und die zum Vormund bestellte Beteiligte zu 2 (vgl. auch § 50c FGG ) nochmals persönlich angehört.

  • BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97

    Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1999 - 1Z BR 171/98
    Er kann aber auch, je nach Alter und Reife des Kindes, als Ausdruck einer bewußten eigenen Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbestimmung aus verfassungsrechtlichen Gründen für die Sorgerechtsentscheidung von Bedeutung sein und erhält um so mehr Gewicht, je weiter sich das Kind der Volljährigkeit nähert (vgl. BayObLGZ 1997, 134/138).
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1999 - 1Z BR 171/98
    Das Landgericht hat nicht nur den Vater, die Beteiligte zu 2 sowie die zweite Ehefrau des Vaters durch ein beauftragtes Mitglied der Kammer (zur Zulässigkeit vgl. BGH NJW 1985, 1702/1705 und BayObLG FamRZ 1988, 973/974) einvernommen, sondern vor der Kammer selbst den Vater (§ 50a Abs. 1 FGG ), das Kind (§ 50b Abs. 1 FGG ) und die zum Vormund bestellte Beteiligte zu 2 (vgl. auch § 50c FGG ) nochmals persönlich angehört.
  • OLG Schleswig, 12.02.1993 - 8 Wx 7/92

    Übergang der elterlichen Sorge bei Versterben des nach Scheidung allein

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1999 - 1Z BR 171/98
    Vielmehr genügt es, wenn der Wechsel mit dem Kindeswohl nicht in Einklang zu bringen ist (BayObLG FamRZ 1988, 973/974; OLG Schleswig FamRZ 1993, 832/833; vgl. auch MünchKomm/Hinz BGB 3. Aufl. § 10 , Staudinger/Coester BGB 12. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 1681).
  • BayObLG, 20.11.1997 - 1Z BR 140/97

    Wiedereinsetzung bei Eingang per Telefax abgesandter sofortiger Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1999 - 1Z BR 171/98
    Da das Ablehnungsgesuch des Vaters mit Senatsbeschluß vom 20.11.1997 (1Z BR 140/97) für unbegründet erklärt wurde, ist er insoweit im Verfahren der weiteren Beschwerde gegen die Sachentscheidung nicht beschwert (vgl. Thomas/Putzo ZPO 21. Aufl. § 47 Rn. 3).
  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

    Auszug aus BayObLG, 28.05.1999 - 1Z BR 171/98
    Sie kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur in engen Grenzen überprüft werden (vgl. BayObLGZ 1991, 17/20 und Keidel/Kahl § 27 Rn. 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht