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   BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04   

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BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04 (https://dejure.org/2004,6114)
BayObLG, Entscheidung vom 28.07.2004 - 3Z BR 98/04 (https://dejure.org/2004,6114)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 3Z BR 98/04 (https://dejure.org/2004,6114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Elterliche Sorge keine Aufgabe des Betreuers, Nachprüfung tatsächliche Feststellungen in der Rechtsbeschwerde

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; FGG § 68b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; FGG § 68b
    Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von fremdanamnestischer Beobachtungen im Verfahren der weiteren Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausübung der elterlichen Sorge als eigene Angelegenheit des Betreuten; Ausübung der elterlichen Sorge als Gegenstand einer Betreuung; Überprüfbarkeit der Richtigkeit eines ärztlichen Gutachtens bei Einbeziehung fremdanamnestischer Beobachtungen; Vorbringen eigener ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d. h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04
    Die Würdigung des Sachverständigengutachtens ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m.w.N.; BayObLG - Report 2002, 265 und RuP 2004, 33).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d. h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01

    Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04
    Ein Beteiligter kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht Einwendungen gegen die Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts erheben und damit seine Sachdarstellung an die Stelle des Landgerichts setzen (vgl. BayObLGZ 1997, 213/216; BayObLG FamRZ 2001, 1402).
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis

    Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d. h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04
    Ein Beteiligter kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht Einwendungen gegen die Tatsachenwürdigung des Beschwerdegerichts erheben und damit seine Sachdarstellung an die Stelle des Landgerichts setzen (vgl. BayObLGZ 1997, 213/216; BayObLG FamRZ 2001, 1402).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (vgl. BGH NJW 1996, 918, 919 m. w. N.; BayObLG BtPrax 2004, 239, 240).
  • BGH, 16.12.2008 - 4 StR 542/08

    Adhäsionsverfahren (Verfahrensvoraussetzung eines wirksam gestellten

    Die Bestellung eines Betreuers für den sorgeberechtigten Elternteil hat keine Auswirkungen auf die elterliche Sorge und beinhaltet nicht die Vertretung des minderjährigen Kindes (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 239; Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. § 1896 Rdn. 23; Schwab in MünchKomm BGB § 1896 Rdn. 100, § 1902 Rdn. 34; Bienwald in J. von Staudinger Kommentar zum BGB § 1902 Rdn. 34; Hoffmann BtPrax 2007, 95, 97).
  • OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05

    Konkrete Begründung der Betreuung für jeden Aufgabenkreis - Beachtung des

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).

    c) Die Würdigung des Sachverständigengutachtens ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m. w. N.; BayObLG-Report 2002, 265 und BtPrax 2004, 239).

  • OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05

    Mitteilung des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit gegenüber Betroffenem -

    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder bestehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt wurden (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m.w.N.; BayObLG BtPrax 2004, 239; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 43 f.).
  • OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05

    Sachverständige Begutachtung eines beharrliche schweigenden Betroffenen bei

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
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